Steuererklärung auf Formular für Finanzamt

Wie wir Ihnen bereits per Seri­en­brief mit­ge­teilt haben, bit­ten wir Sie um Ihre Mit­hil­fe. Auf­grund der Coro­na­pan­de­mie wur­den uns Steu­er­be­ra­tern ver­län­ger­te Fris­ten zur Abga­be Ihrer steu­er­li­chen Ange­le­gen­hei­ten ein­ge­räumt. Die­se wer­den nun suk­zes­si­ve wie­der ver­kürzt, was bedeu­tet, dass wir ver­pflich­tet sind, Ihre Ein­kom­men­steu­er 2023 und/oder Ihren Jah­res­ab­schluss bis spä­tes­tens Ende Mai 2025 beim Finanz­amt ein­zu­rei­chen. Danach ist mit emp­find­li­chen Zwangs­gel­dern zu rech­nen.

Daher unse­re Bit­te an Sie:

Rei­chen Sie uns so schnell wie mög­lich die ent­spre­chen­den Steu­er­un­ter­la­gen für den Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2023 ein, damit wir bereits jetzt Vor­ar­bei­ten leis­ten und Ihnen even­tu­el­le Rück­fra­gen über­sen­den kön­nen.

Soll­ten Sie uns bereits Unter­la­gen zur Ver­fü­gung gestellt haben oder Ihre Steuererklärung/Jahresabschluss unse­rer­seits erle­digt wur­de, betrach­ten Sie die­se Schrei­ben bit­te als gegen­stands­los. Vie­len Dank für Ihr Ver­ständ­nis!