Wie wir Ihnen bereits per Serienbrief mitgeteilt haben, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe. Aufgrund der Coronapandemie wurden uns Steuerberatern verlängerte Fristen zur Abgabe Ihrer steuerlichen Angelegenheiten eingeräumt. Diese werden nun sukzessive wieder verkürzt, was bedeutet, dass wir verpflichtet sind, Ihre Einkommensteuer 2023 und/oder Ihren Jahresabschluss bis spätestens Ende Mai 2025 beim Finanzamt einzureichen. Danach ist mit empfindlichen Zwangsgeldern zu rechnen.
Daher unsere Bitte an Sie:
Reichen Sie uns so schnell wie möglich die entsprechenden Steuerunterlagen für den Veranlagungszeitraum 2023 ein, damit wir bereits jetzt Vorarbeiten leisten und Ihnen eventuelle Rückfragen übersenden können.
Sollten Sie uns bereits Unterlagen zur Verfügung gestellt haben oder Ihre Steuererklärung/Jahresabschluss unsererseits erledigt wurde, betrachten Sie diese Schreiben bitte als gegenstandslos. Vielen Dank für Ihr Verständnis!