Arbeitsrecht

Auf­grund der sich kon­ti­nu­ier­lich wei­ter­ent­wi­ckeln­den Recht­spre­chung fällt es sowohl Arbeit­ge­bern als auch Arbeit­neh­mern schwer, die im Arbeits­ver­hält­nis ver­wur­zel­ten jewei­li­gen Rech­te und Pflich­ten zu iden­ti­fi­zie­ren. Wir über­neh­men daher für Sie:

  • die Gestal­tung oder Anpas­sung inter­es­sen­ge­rech­ter Arbeits­ver­trä­ge,
  • die Prü­fung bestehen­der Arbeits­ver­trä­ge,
  • die Gestal­tung wei­te­rer Ver­trä­ge in Zusam­men­hang mit der Beschäf­ti­gung (z.B. Fort­bil­dungs­ver­trä­ge),
  • die Prü­fung aller arbeits­recht­li­cher Fra­gen z.B. zur Kün­di­gung, Ent­gelt­fort­zah­lung oder Urlaubs­ab­gel­tung,
  • die Prü­fung der Arbeits­zeug­nis­se,
  • die Ver­tre­tung vor den Arbeits­ge­rich­ten.