Arbeitsrecht
Aufgrund der sich kontinuierlich weiterentwickelnden Rechtsprechung fällt es sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern schwer, die im Arbeitsverhältnis verwurzelten jeweiligen Rechte und Pflichten zu identifizieren. Wir übernehmen daher für Sie:
- die Gestaltung oder Anpassung interessengerechter Arbeitsverträge,
- die Prüfung bestehender Arbeitsverträge,
- die Gestaltung weiterer Verträge in Zusammenhang mit der Beschäftigung (z.B. Fortbildungsverträge),
- die Prüfung aller arbeitsrechtlicher Fragen z.B. zur Kündigung, Entgeltfortzahlung oder Urlaubsabgeltung,
- die Prüfung der Arbeitszeugnisse,
- die Vertretung vor den Arbeitsgerichten.