(Zahn) Ärztliche Vergütung & Privatliqudation
Natürlich steht dem Arzt nach der Behandlung eines Privatpatienten ein entsprechendes Honorar zu. Bei der Honorareinforderung kommt es jedoch immer wieder zu Problemen, da rechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung nicht beachtet worden sind. Wir beraten Sie daher gerne, um etwaige Schwierigkeiten bei der Honorareintreibung zu vermeiden, insbesondere bei:
- der Erstellung notwendiger Verträge, z.B. dem Behandlungsvertrag oder dem Vertrag für individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL),
- den Anforderungen an die persönliche Leistungserbringung,
- der Zulässigkeit der Abrechnung der Gebührenordnungspositionen (z.B. im Zusammenhang mit dem Zielleistungsprinzip),
- der ordnungsgemäßen Rechnungserstellung.
Unsere Leistungen
Über 140 Mitarbeiter aus den unterschiedlichsten Bereichen garantieren ein Höchstmaß an Fachkenntnis, egal wie Ihr steuerliches, juristisches oder wirtschaftliches Problem lautet. Wir haben garantiert den richtigen Ansprechpartner für Ihr individuelles Anliegen.
unsere Kernkompetenz
umfassendes Know-How im Medizinrecht
wir sind die Branchenspezialisten im Gesundheitswesen
mit den richtigen Workflows zum Erfolg