(Zahn) Ärztliche Vergütung & Privatliqudation

Natür­lich steht dem Arzt nach der Behand­lung eines Pri­vat­pa­ti­en­ten ein ent­spre­chen­des Hono­rar zu. Bei der Hono­rarein­for­de­rung kommt es jedoch immer wie­der zu Pro­ble­men, da recht­li­che Anfor­de­run­gen im Zusam­men­hang mit der ärzt­li­chen Behand­lung nicht beach­tet wor­den sind. Wir bera­ten Sie daher ger­ne, um etwa­ige Schwie­rig­kei­ten bei der Hono­rarein­trei­bung zu ver­mei­den, ins­be­son­de­re bei:

  • der Erstel­lung not­wen­di­ger Ver­trä­ge, z.B. dem Behand­lungs­ver­trag oder dem Ver­trag für indi­vi­du­el­le Gesund­heits­leis­tun­gen (IGEL),
  • den Anfor­de­run­gen an die per­sön­li­che Leis­tungs­er­brin­gung,
  • der Zuläs­sig­keit der Abrech­nung der Gebüh­ren­ord­nungs­po­si­tio­nen (z.B. im Zusam­men­hang mit dem Ziel­leis­tungs­prin­zip),
  • der ord­nungs­ge­mä­ßen Rech­nungs­er­stel­lung.

Unsere Leistungen

Über 140 Mit­ar­bei­ter aus den unter­schied­lichs­ten Berei­chen garan­tie­ren ein Höchst­maß an Fach­kennt­nis, egal wie Ihr steu­er­li­ches, juris­ti­sches oder wirt­schaft­li­ches Pro­blem lau­tet. Wir haben garan­tiert den rich­ti­gen Ansprech­part­ner für Ihr indi­vi­du­el­les Anlie­gen.

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umfas­sen­des Know-How im Medi­zin­recht

wir sind die Bran­chen­spe­zia­lis­ten im Gesund­heits­we­sen 

mit den rich­ti­gen Work­flows zum Erfolg