Ihr Ansprechpartner für Medizinrecht in München und Murnau am Staffelsee.

Das Medi­zin­recht ist ein viel­schich­ti­ges und kom­ple­xes Rechts­ge­biet, das für Ärz­te, Zahn­ärz­te und ande­re Gesund­heits­dienst­leis­ter von ent­schei­den­der Bedeu­tung ist. Die recht­li­chen Vor­ga­ben, die den Behand­lungs­all­tag beglei­ten, sind oft schwer ver­ständ­lich und stel­len Leis­tungs­er­brin­ger vor Her­aus­for­de­run­gen. Des­halb ist es wich­tig, einen kom­pe­ten­ten Part­ner im Bereich Medi­zin­recht an sei­ner Sei­te zu haben.

Medizinrechtliche Beratung – Ihr kompetenter Partner für alle rechtlichen Fragestellungen

Unse­re unter­neh­me­risch ori­en­tier­te Rechts­be­ra­tung hilft Ihnen, sich auf das Wesent­li­che zu kon­zen­trie­ren: die Ver­sor­gung Ihrer Pati­en­ten. Wir bie­ten Ihnen maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen für Ihre spe­zi­fi­schen recht­li­chen Anfor­de­run­gen im Gesund­heits­we­sen, damit Sie Ihre Pra­xis erfolg­reich füh­ren kön­nen.

Wir ste­hen Ihnen in sämt­li­chen Berei­chen des Medi­zin­rechts zur Ver­fü­gung. Unse­re Exper­ti­se reicht dabei von (zahn-)ärztlichem Berufs­recht über Gesell­schafts­recht der Heil­be­ru­fe, die Nie­der­las­sung von Ärz­ten bis hin zu Koope­ra­tio­nen im Gesund­heits­we­sen. Wir bie­ten Ihnen nicht nur eine prä­ven­ti­ve Rechts­be­ra­tung, son­dern ver­tre­ten Sie auch kom­pe­tent im Fal­le einer gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung.

Im Rahmen unserer Beratung decken wir folgende Themen ab:

  • (Zahn-) Ärzt­li­ches Berufs­recht
  • Gesell­schafts­recht der Heil­be­ru­fe bzw. des Gesundheitswesens/Kooperationen,
  • ein­schließ­lich Medi­zi­ni­scher Ver­sor­gungs­zen­tren (MVZ)
  • Arbeits­recht im Gesund­heits­we­sen
  • Erstel­lung von Arbeits­ver­trä­gen, spe­zi­ell im Gesund­heits­we­sen
  • Ver­trags­arzt­recht und Koope­ra­tio­nen
  • Pla­nung und Umset­zung der Nie­der­las­sung sowie der Been­di­gung der beruf­li­chen Exis­tenz als (Zahn-) Arzt (z.B. Ver­kauf, Schlie­ßung)
Typische Herausforderungen im Medizinrecht:
  • Kom­ple­xi­tät und Wan­del der recht­li­chen Vor­ga­ben: Die ste­ti­ge Ver­än­de­rung von Geset­zen und Vor­schrif­ten stellt beson­ders im Gesund­heits­we­sen eine gro­ße Her­aus­for­de­rung dar. Ärz­te und Zahn­ärz­te müs­sen sich kon­ti­nu­ier­lich über Neue­run­gen infor­mie­ren und sicher­stel­len, dass ihre Pra­xis den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spricht.
  • Recht­li­che Unsi­cher­hei­ten bei Koope­ra­tio­nen und Gesell­schafts­for­men: Ob Koope­ra­tio­nen zwi­schen Ärz­ten, der Ein­stieg in ein Medi­zi­ni­sches Ver­sor­gungs­zen­trum (MVZ) oder die Wahl der rich­ti­gen Gesell­schafts­form – die recht­li­chen Fall­stri­cke sind viel­fäl­tig.
  • Ver­trags­recht­li­che Hür­den: Bei der Gestal­tung von Arbeits­ver­trä­gen und Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­run­gen gibt es häu­fig Unsi­cher­hei­ten in Bezug auf arbeits­recht­li­che Vor­schrif­ten, die beson­ders im Gesund­heits­we­sen berück­sich­tigt wer­den müs­sen.
  • Nie­der­las­sung und Pra­xis­auf­ga­be: Die Pla­nung und Umset­zung der Nie­der­las­sung oder der Ver­kauf der Pra­xis erfor­dert detail­lier­te recht­li­che Kennt­nis­se, um steu­er­li­che und recht­li­che Pro­ble­me zu ver­mei­den.
  • Medi­zin­recht­li­che Strei­tig­kei­ten und Aus­ein­an­der­set­zun­gen: Im Fal­le von gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen (z.B. im Zusam­men­hang mit der Berufs­ord­nung oder der Abrech­nung von Leis­tun­gen) ist die kom­pe­ten­te recht­li­che Ver­tre­tung not­wen­dig, um Ihre Inter­es­sen zu wah­ren.
Unsere Leistungen im Bereich Medizinrecht:
  • (Zahn-) Ärzt­li­ches Berufs­recht: Bera­tung zu den beruf­li­chen Pflich­ten und Rech­ten, ins­be­son­de­re in Bezug auf die Berufs­ord­nung, Fort­bil­dungs­pflich­ten und Haf­tungs­fra­gen.
  • Gesell­schafts­recht der Heil­be­ru­fe: Unter­stüt­zung bei der Wahl der rich­ti­gen Gesell­schafts­form, ins­be­son­de­re für Medi­zi­ni­sche Ver­sor­gungs­zen­tren (MVZ), Pra­xis­ge­mein­schaf­ten oder Kas­sen­arzt­pra­xen.
  • Arbeits­recht im Gesund­heits­we­sen: Bera­tung zur Gestal­tung von Arbeits­ver­trä­gen, Fort­bil­dungs­ver­trä­gen und Unter­stüt­zung bei arbeits­recht­li­chen Kon­flik­ten im Gesund­heits­be­reich.
  • Ver­trags­arzt­recht: Bera­tung und recht­li­che Unter­stüt­zung bei Koope­ra­tio­nen, Ver­trags­arzt­ver­hält­nis­sen und der Ver­trags­ge­stal­tung im Gesund­heits­we­sen.
  • Pla­nung und Umset­zung der Nie­der­las­sung: Unter­stüt­zung bei der Nie­der­las­sung und Pra­xis­grün­dung sowie Bera­tung bei der Been­di­gung der beruf­li­chen Exis­tenz (Ver­kauf oder Schlie­ßung der Pra­xis).
  • Gericht­li­che Ver­tre­tung: Wir ver­tre­ten Sie bei gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen im Medi­zin­recht und set­zen Ihre Inter­es­sen vor den zustän­di­gen Gerich­ten durch.
Ihr kompetenter Partner im Medizinrecht – Wir vertreten Ihre Interessen

Unse­re Kanz­lei ver­steht sich als Part­ner der Leis­tungs­er­brin­ger­sei­te im Gesund­heits­we­sen. Wir ver­tre­ten Ihre Inter­es­sen umfas­send und enga­giert und sor­gen dafür, dass Sie in allen recht­li­chen Fra­gen des Medi­zin­rechts auf der siche­ren Sei­te ste­hen. Sie kön­nen sich auf unse­re fun­dier­te Exper­ti­se ver­las­sen, um Ihr beruf­li­ches Umfeld recht­lich abzu­si­chern.

Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung im Bereich Medizinrecht!