(Zahn) Ärztliches Berufsrecht
(Zahn) Ärzte sind bei der Ausübung ihres Berufes an die Berufsordnung gebunden. Diese stellt unter anderem Regeln zur Berufsausübung, beruflichen Kooperation mit anderen Leistungserbringern und zur Wahrung der (zahn)ärztlichen Unabhängigkeit auf. Wir unterstützen Sie daher insbesondere bei:
- zusätzlichen gewerblichen Tätigkeiten,
- (zahn)ärztlichen Werbemaßnahmen und Informationen an Patienten,
- Kooperationen mit anderen Leistungserbringern oder Unternehmen
- und haben dabei die Standesregelungen immer im Blick.
Unsere Leistungen
Über 140 Mitarbeiter aus den unterschiedlichsten Bereichen garantieren ein Höchstmaß an Fachkenntnis, egal wie Ihr steuerliches, juristisches oder wirtschaftliches Problem lautet. Wir haben garantiert den richtigen Ansprechpartner für Ihr individuelles Anliegen.
unsere Kernkompetenz
umfassendes Know-How im Medizinrecht
wir sind die Branchenspezialisten im Gesundheitswesen
mit den richtigen Workflows zum Erfolg