(Zahn)Ärztliches Berufsrecht
– rechtssicher arbeiten und kooperieren
Ärzte und Zahnärzte unterliegen in ihrer Berufsausübung strengen berufsrechtlichen Vorgaben. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der Berufsordnung und beraten Sie zu allen rechtlichen Fragestellungen, die die Berufsausübung betreffen – von gewerblichen bTätigkeiten bis hin zu Kooperationen mit anderen Leistungserbringern.
Berufsrechtliche Herausforderungen rechtzeitig meistern
Das (zahn)ärztliche Berufsrecht regelt nicht nur die Berufsausübung, sondern auch die Zusammenarbeit mit anderen Ärzten und Unternehmen sowie werbliche Maßnahmen. Wir beraten Sie rechtssicher, wenn es um zusätzliche gewerbliche Tätigkeiten, Werbemaßnahmen oder Kooperationen mit anderen Leistungserbringern geht. Dabei haben wir stets die Standesregelungen im Blick und sorgen dafür, dass Ihre beruflichen Aktivitäten den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Typische Herausforderungen im (zahn)ärztlichen Berufsrecht:
- Unklarheiten bei der Zulässigkeit zusätzlicher gewerblicher Tätigkeite
- Unsicherheiten bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen und der Kommunikation mit Patienten
- Unkenntnis der rechtlichen Anforderungen bei Kooperationen mit anderen Ärzten oder Unternehmen
- Unzureichende Kenntnis der aktuellen Standesregelungen und ihrer Auswirkungen auf die Berufsausübung
Unsere Leistungen im Bereich (Zahn)Ärztliches Berufsrecht:
- Beratung zu gewerblichen Tätigkeiten und deren Zulässigkeit gemäß Berufsordnung
- Unterstützung bei der Gestaltung von rechtssicheren Werbemaßnahmen und Informationsmaterialien
- Begleitung und rechtliche Beratung zu Kooperationen mit anderen Ärzten, Zahnärzten oder Unternehmen
- Prüfung und Einhaltung der Standesregelungen für eine korrekte Berufsausübung
Ihr Berufsrecht – sicher und standesgemäß agieren
Egal, ob es um zusätzliche gewerbliche Tätigkeiten oder Kooperationen geht: Wir helfen Ihnen, Ihre rechtlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen und dabei stets die Berufsordnung zu beachten.