(Zahn)Ärztliches Berufsrecht

– rechtssicher arbeiten und kooperieren

Ärz­te und Zahn­ärz­te unter­lie­gen in ihrer Berufs­aus­übung stren­gen berufs­recht­li­chen Vor­ga­ben. Wir unter­stüt­zen Sie bei der Ein­hal­tung der Berufs­ord­nung und bera­ten Sie zu allen recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen, die die Berufs­aus­übung betref­fen – von gewerb­li­chen bTä­tig­kei­ten bis hin zu Koope­ra­tio­nen mit ande­ren Leis­tungs­er­brin­gern.

Berufsrechtliche Herausforderungen rechtzeitig meistern

Das (zahn)ärztliche Berufs­recht regelt nicht nur die Berufs­aus­übung, son­dern auch die Zusam­men­ar­beit mit ande­ren Ärz­ten und Unter­neh­men sowie werb­li­che Maß­nah­men. Wir bera­ten Sie rechts­si­cher, wenn es um zusätz­li­che gewerb­li­che Tätig­kei­ten, Wer­be­maß­nah­men oder Koope­ra­tio­nen mit ande­ren Leis­tungs­er­brin­gern geht. Dabei haben wir stets die Stan­des­re­ge­lun­gen im Blick und sor­gen dafür, dass Ihre beruf­li­chen Akti­vi­tä­ten den recht­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spre­chen.

Typische Herausforderungen im (zahn)ärztlichen Berufsrecht:
  • Unklar­hei­ten bei der Zuläs­sig­keit zusätz­li­cher gewerb­li­cher Tätig­kei­te
  • Unsi­cher­hei­ten bei der Gestal­tung von Wer­be­maß­nah­men und der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Pati­en­ten
  • Unkennt­nis der recht­li­chen Anfor­de­run­gen bei Koope­ra­tio­nen mit ande­ren Ärz­ten oder Unter­neh­men
  • Unzu­rei­chen­de Kennt­nis der aktu­el­len Stan­des­re­ge­lun­gen und ihrer Aus­wir­kun­gen auf die Berufs­aus­übung
Unsere Leistungen im Bereich (Zahn)Ärztliches Berufsrecht:
  • Bera­tung zu gewerb­li­chen Tätig­kei­ten und deren Zuläs­sig­keit gemäß Berufs­ord­nung
  • Unter­stüt­zung bei der Gestal­tung von rechts­si­che­ren Wer­be­maß­nah­men und Infor­ma­ti­ons­ma­te­ria­li­en
  • Beglei­tung und recht­li­che Bera­tung zu Koope­ra­tio­nen mit ande­ren Ärz­ten, Zahn­ärz­ten oder Unter­neh­men
  • Prü­fung und Ein­hal­tung der Stan­des­re­ge­lun­gen für eine kor­rek­te Berufs­aus­übung
Ihr Berufsrecht – sicher und standesgemäß agieren

Egal, ob es um zusätz­li­che gewerb­li­che Tätig­kei­ten oder Koope­ra­tio­nen geht: Wir hel­fen Ihnen, Ihre recht­li­chen Mög­lich­kei­ten opti­mal zu nut­zen und dabei stets die Berufs­ord­nung zu beach­ten.

Lassen Sie sich rechtssicher beraten – kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre beruflichen Aktivitäten standesgemäß und rechtskonform zu gestalten.