MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM — MVZ

Die Grün­dung eines medi­zi­ni­schen Ver­sor­gungs­zen­trums bie­tet zahl­rei­che Vor­tei­le. Daher ver­wun­dert es nicht, dass sich immer mehr Ärz­te gegen die Grün­dung einer eige­nen Pra­xis und für die Errich­tung eines medi­zi­ni­schen Ver­sor­gungs­zen­trums ent­schei­den. Aller­dings wer­den an die Grün­dung eines MVZ höhe­re Vor­aus­set­zun­gen geknüpft als z.B. an die Grün­dung einer Ein­zel­pra­xis. Wir unter­stüt­zen Sie daher voll­um­fas­send bei:

  • der für Ihre Zwe­cke pas­sen­den Rechts­form­wahl,
  • dem Ein­hal­ten aller gesetz­li­cher Zulas­sungs­vor­aus­set­zun­gen,
  • der Gestal­tung aller not­wen­di­gen Ver­trä­ge,
  • der Ein­ho­lung not­wen­di­ger vertrags(zahn)ärztlicher Geneh­mi­gun­gen bei den Zulas­sungs­gre­mi­en.