Antikorruptionsgesetz

Mit Inkraft­tre­ten des Geset­zes zur Bekämp­fung von Kor­rup­ti­on im Gesund­heits­we­sen hat die Ver­un­si­che­rung unter den Ange­hö­ri­gen der Heil­be­ru­fe und Unter­neh­men der Gesund­heits­bran­che dar­über, wel­che Koope­ra­tio­nen und Zusam­men­ar­bei­ten noch zuläs­sig sind, stark zuge­nom­men. Es wird jedoch häu­fig über­se­hen, dass unter den Straf­tat­be­stand nicht nur Koope­ra­ti­on, son­dern auch auf den ers­ten Blick schein­bar unpro­ble­ma­ti­sche Ver­trä­ge oder gar unbe­deu­ten­de Gefäl­lig­kei­ten fal­len. Um Ihr Haf­tungs­ri­si­ko zu mini­mie­ren und straf­recht­li­chen Sank­tio­nen vor­zu­beu­gen, bera­ten wir Sie ins­be­son­de­re bei:

  • der Zusam­men­ar­beit mit ande­ren Leis­tungs­er­brin­gen oder Unter­neh­men des Gesund­heits­we­sens,
  • Miet­ver­trä­gen zwi­schen Ange­hö­ri­gen der Heil­be­ru­fe bzw. Unter­neh­men des Gesund­heits­we­sens,
  • Betei­li­gung an Unter­neh­men der Gesund­heits­bran­che,
  • Teil­nah­me an Tagun­gen, Kon­gres­sen, Semi­na­ren der phar­ma­zeu­ti­schen Indus­trie,
  • Rabat­ten oder beson­de­ren Ein­kaufs­kon­di­tio­nen,
  • Anwen­dungs­be­ob­ach­tun­gen oder Stu­di­en,
  • Spen­den oder Spon­so­ring.

Unsere Leistungen

Über 140 Mit­ar­bei­ter aus den unter­schied­lichs­ten Berei­chen garan­tie­ren ein Höchst­maß an Fach­kennt­nis, egal wie Ihr steu­er­li­ches, juris­ti­sches oder wirt­schaft­li­ches Pro­blem lau­tet. Wir haben garan­tiert den rich­ti­gen Ansprech­part­ner für Ihr indi­vi­du­el­les Anlie­gen.

unse­re Kern­kom­pe­tenz

umfas­sen­des Know-How im Medi­zin­recht

wir sind die Bran­chen­spe­zia­lis­ten im Gesund­heits­we­sen 

mit den rich­ti­gen Work­flows zum Erfolg