Ob Praxisverkauf, Aufnahme eines Partners oder geplante Nachfolge: Wer wichtige Entscheidungen für seine Arzt- oder Zahnarztpraxis treffen möchte, sollte ihren wirtschaftlichen Wert kennen. Denn dieser ergibt sich nicht allein aus Geräten und Einrichtung. Entscheidend ist vielmehr das Zusammenspiel aus vorhandener Substanz und der Fähigkeit der Praxis, auch künftig nachhaltig Erträge zu erwirtschaften und erfolgreich von einem Nachfolger fortgeführt zu werden.
Praxiswert ist mehr als die Summe der Einrichtung
Viele Praxisinhaber denken beim Wert ihrer Praxis zunächst an medizinische Geräte, Mobiliar und technische Ausstattung. Diese Vermögensgegenstände bilden den sogenannten Substanzwert und damit einen Teil des gesamten Praxiswertes.
Doch eine etablierte Praxis bietet weit mehr: einen gewachsenen Patientenstamm, eingespielte Abläufe, eine funktionierende Organisation und eine gefestigte regionale Marktposition. Auch die Lage, der Mietvertrag und die Möglichkeit, die Praxis in den bisherigen Räumen fortzuführen, können den Wert beeinflussen.
Der wirtschaftliche Mehrwert, der sich aus diesen Strukturen und der künftig nachhaltig erzielbaren Ertragskraft über den reinen Substanzwert hinaus ergibt, wird als immaterieller Praxiswert oder Goodwill bezeichnet.
Eine fundierte Praxisbewertung nimmt daher beide Seiten in den Blick: die vorhandene Substanz und den immateriellen Praxiswert.
Der Substanzwert: Was ist vorhanden?
Der Substanzwert beschreibt den aktuellen Wert der vorhandenen und übertragbaren Wirtschaftsgüter der Praxis. Dazu zählen beispielsweise:
- Medizinische Geräte und technische Ausstattung
- Mobiliar und Einrichtung
- EDV-Systeme sowie übertragbare Software- und Nutzungsrechte
- Vorräte, soweit sie mit der Praxis übergeben werden, noch verwendbar sind und einen nennenswerten wirtschaftlichen Wert besitzen
- Sonstige übertragbare und betriebsnotwendige Vermögenswerte
- Gegebenenfalls werthaltige Ein- und Umbauten
Entscheidend sind dabei nicht allein die ursprünglichen Anschaffungskosten oder die Buchwerte. Maßgeblich ist vielmehr, welchen aktuellen Marktwert die einzelnen Wirtschaftsgüter zum Zeitpunkt der Bewertung besitzen. Dabei spielen unter anderem Alter, Zustand, technische Entwicklung und die aktuelle Marktsituation eine Rolle.
In der Regel wird eine Praxis „debt and cash free“ bewertet. Einfach gesagt: Bankguthaben und Finanzierungsverbindlichkeiten gehören nicht zum eigentlichen Praxiswert. Sie bleiben beim bisherigen Praxisinhaber oder werden bei der Kaufpreisgestaltung gesondert berücksichtigt.
Der Substanzwert zeigt somit, welcher Wert in den einzelnen Wirtschaftsgütern der Praxis steckt. Für die Bewertung der gesamten Praxis ist er jedoch nur ein Teil des Gesamtbildes.
Der Ertragswert: Was kann die Praxis erwirtschaften?
Der immaterielle Praxiswert wird in der Regel ertragswertorientiert ermittelt. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Erträge ein Nachfolger mit der Praxis künftig nachhaltig erzielen kann.
Für die Ermittlung des Goodwills hat sich vor allem die modifizierte Ertragswertmethode bewährt. Sie schaut nicht nur auf die Zahlen der Vergangenheit, sondern berücksichtigt auch die Zukunftsaussichten und die Besonderheiten der jeweiligen Praxis. Gerade bei inhabergeprägten freiberuflichen Praxen gilt sie als besonders passend und wird auch von der Rechtsprechung – insbesondere bei familienrechtlichen Bewertungen – als generell vorzugswürdig angesehen.
Ausgangspunkt sind in der Regel die wirtschaftlichen Ergebnisse der vergangenen Jahre. Diese werden jedoch nicht einfach unverändert in die Zukunft fortgeschrieben. Einmalige oder außergewöhnliche Entwicklungen sowie rein inhaberbezogene und nicht übertragbare Umsätze oder Kosten werden entsprechend berücksichtigt.
Für die Berechnung werden unter anderem betrachtet:
- Umsätze und Kostenstruktur der vergangenen Jahre
- Entwicklung der Patientenzahlen und des Leistungsspektrums
- Zukunftsaussichten des Standortes
- Wettbewerbssituation und regionale Marktposition
- Individuelle Besonderheiten und die Inhaberabhängigkeit der Praxis
- Bereits absehbare zukünftige Veränderungen
Da die Einnahmen einer Praxis maßgeblich durch die Tätigkeit des Praxisinhabers erwirtschaftet werden, wird außerdem ein angemessener kalkulatorischer Arzt- beziehungsweise Zahnarztlohn berücksichtigt. Auch künftig notwendige Investitionen fließen in die Berechnung ein.
Entscheidend ist somit nicht allein der bisher ausgewiesene steuerliche Gewinn, sondern der wirtschaftliche Überschuss, den ein Nachfolger mit der Praxis künftig nachhaltig erzielen kann.
Eine wirtschaftlich stabile Praxis mit guten Zukunftsperspektiven kann daher einen deutlich höheren Wert besitzen, als dies allein anhand ihrer Ausstattung zu erwarten wäre.
Dabei wird nicht der Patientenstamm als solcher verkauft. Der Goodwill beschreibt vielmehr die Chance, an die bestehenden Praxisstrukturen anzuknüpfen, das Vertrauen der Patienten zu erhalten und die Praxis erfolgreich weiterzuführen.
Kaufpreis und Praxiswert sind nicht immer identisch
Ein ermittelter Praxiswert bietet eine wichtige Orientierung, entspricht jedoch nicht automatisch dem späteren Kaufpreis. Angebot und Nachfrage, regionale Besonderheiten, die Spezialisierung der Praxis, Finanzierungsmöglichkeiten sowie individuelle Verhandlungen beeinflussen die letztlich vereinbarte Kaufpreishöhe.
Der ermittelte Praxiswert ist daher keine starre Vorgabe, sondern eine fundierte Grundlage für realistische und gut vorbereitete Verhandlungen.
Insbesondere in gefragten Regionen oder bei spezialisierten Praxen können sich der rechnerisch ermittelte Praxiswert und der tatsächlich erzielbare Kaufpreis deutlich voneinander unterscheiden.
Transparenz schafft Sicherheit
Eine fundierte Praxisbewertung schafft Transparenz und bildet die Grundlage für realistische Verhandlungen sowie eine erfolgreiche Nachfolgeplanung. Wer frühzeitig Klarheit über den Wert seiner Praxis gewinnt, schafft wichtige Handlungsspielräume für die Zukunft.
Sie möchten den Wert Ihrer Praxis ermitteln oder planen einen Verkauf, den Einstieg eines Partners oder die Praxisnachfolge? Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie mit einer fundierten Praxisbewertung und stehen Ihnen bei den damit verbundenen wirtschaftlichen, steuerlichen und strategischen Fragestellungen zur Seite.

Larissa Weigl
Betriebswirtschaftliche Beraterin