Auswirkungen auf Entgeltgrenzen von Minijob und Midijob
Im Januar 2025 wird der in 2015 in Deutschland eingeführte Mindestlohn wieder einmal erhöht.
Über die ab Januar 2025 geltenden Entgeltgrenzen und die Auswirkungen für Ihre Beschäftigungsverhältnisse möchten wir Sie nachfolgend informieren.
Derzeit beträgt der Mindestlohn 12,41 € brutto pro Stunde. Ab Januar 2025 erhöht sich der Mindestlohn auf 12,82 € brutto pro Stunde.
Durch die Anhebung des Mindestlohns verändern sich auch die Verdienstgrenzen für Minijobber und Midijobber. Die Entgeltgrenze für Minijobber beträgt demnach künftig 556,00 Euro pro Monat, bei Midijobbern maximal 2.000,00 € pro Monat.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.