Ob Arbeits­weg, Dienst­rei­se oder Fir­men­wa­gen: Fahrt­kos­ten spie­len im beruf­li­chen All­tag eine wich­ti­ge Rol­le. Dabei kön­nen sich – je nach per­sön­li­cher Situa­ti­on und den jeweils gel­ten­den Vor­aus­set­zun­gen – inter­es­san­te steu­er­li­che Ent­las­tungs­mög­lich­kei­ten erge­ben.

Die bekann­tes­te Rege­lung ist die Ent­fer­nungs­pau­scha­le für den Arbeits­weg. Doch damit enden die steu­er­li­chen Vor­tei­le längst nicht. Je nach indi­vi­du­el­ler Situa­ti­on kön­nen wei­te­re Kos­ten berück­sich­tigt wer­den, bei­spiels­wei­se bei Fahr­ge­mein­schaf­ten, Fami­li­en­heim­fahr­ten im Rah­men einer dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung oder bei beruf­lich ver­an­lass­ten Fahr­ten mit dem pri­va­ten Pkw.

Wer für dienst­li­che Ter­mi­ne das eige­ne Fahr­zeug nutzt, soll­te beson­ders dar­auf ach­ten, die Fahr­ten sorg­fäl­tig zu doku­men­tie­ren. Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kön­nen die beruf­lich ver­an­lass­ten Fahr­ten mit dem pri­va­ten Pkw über die ent­spre­chen­den Kilo­me­ter­pau­scha­len steu­er­lich berück­sich­tigt wer­den.

Auch Arbeit­neh­mer, die aus beruf­li­chen Grün­den einen zwei­ten Haus­halt am Beschäf­ti­gungs­ort füh­ren, kön­nen unter den Vor­aus­set­zun­gen der dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung pro­fi­tie­ren.

Auch bei Fir­men­wa­gen lohnt sich ein genau­er Blick auf die steu­er­li­che Gestal­tung. Hier lohnt sich regel­mä­ßig die Prü­fung, ob die pau­scha­le Ver­steue­rung nach der 1-%-Regelung oder die Ermitt­lung des geld­wer­ten Vor­teils anhand eines ord­nungs­ge­mäß geführ­ten Fahr­ten­buchs güns­ti­ger ist.

Für Elek­tro­fahr­zeu­ge bestehen wei­ter­hin beson­de­re steu­er­li­che Rege­lun­gen, deren Vor­teil ins­be­son­de­re von Fahr­zeug­art, Anschaf­fungs­kos­ten und Nut­zung abhängt. Bei vie­len E‑Autos wird der geld­wer­te Vor­teil für die pri­va­te Nut­zung eines Fir­men­wa­gens steu­er­lich begüns­tigt. Dadurch kann die monat­li­che Steu­er­be­las­tung deut­lich gerin­ger aus­fal­len als bei ver­gleich­ba­ren Fahr­zeu­gen mit Ver­bren­nungs­mo­tor. Auch für Unter­neh­men bestehen wei­ter­hin steu­er­li­che För­der- und Abschrei­bungs­mög­lich­kei­ten bei der Anschaf­fung elek­trisch betrie­be­ner Fahr­zeu­ge.

Je nach den per­sön­li­chen Vor­aus­set­zun­gen kön­nen neben Behin­der­ten-Pausch­be­trä­gen auch bestimm­te behin­de­rungs­be­ding­te Fahrt- und Fahr­zeug­kos­ten steu­er­lich berück­sich­tigt wer­den.

Steuerliche Möglichkeiten regelmäßig prüfen

Wer sei­ne Fahrt­kos­ten regel­mä­ßig über­prüft und die erfor­der­li­chen Nach­wei­se sorg­fäl­tig doku­men­tiert und auf­be­wahrt, kann bestehen­de steu­er­li­che Mög­lich­kei­ten bes­ser aus­schöp­fen.

Wir unter­stüt­zen Sie dabei, Ihre indi­vi­du­el­le steu­er­li­che Situa­ti­on zu prü­fen und bestehen­de Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten rund um Fahrt­kos­ten, Dienst­wa­gen und Mobi­li­tät opti­mal zu nut­zen.