Reichstagsgebäude der Bundesrepublik Deutschland

am 25.10.2023 haben wir Ihnen in unse­rem Web­i­nar die geplan­ten Steu­er­rechts­än­de­run­gen des sog. Wachs­tums­chan­cen­ge­setz vor­ge­stellt. Nach­dem das Gesetz in 2023 nicht ver­ab­schie­det und der Ver­mitt­lungs­aus­schuss ange­ru­fen wur­de, erfolg­te heu­te die Zustim­mung des Kom­pro­miss­vor­schla­ges durch den Bun­des­rat. Mit dem nun ver­ab­schie­de­ten Gesetz sol­len Impul­se zu mehr Inves­ti­tio­nen und unter­neh­me­ri­schem Mut gesetzt wer­den.
 
Wich­ti­ge Steu­er­rechts­än­de­run­gen sind u.a.:

????Ein­füh­rung einer 40% igen „Super­ab­schrei­bung“ für Inves­ti­ti­ons­kos­ten ab 01.01.2024
????Ein­füh­rung einer degres­si­ven Abschrei­bung für Wohn­ge­bäu­de in Höhe von 5 %
????Ein­füh­rung einer degres­si­ven Abschrei­bung auf beweg­li­che Wirt­schafts­gü­ter
für 9 Mona­te
????Befris­te­te Anhe­bung des Ver­lust­vor­tra­ges auf 70% (ohne Gewer­be­steu­er)
????Lang­sa­me­rer Anstieg der Ren­ten­be­steue­rung
????Son­der­re­ge­lun­gen bei der Pri­vat­nut­zung von Elek­tro­au­tos
????Anhe­bung von Beträ­gen für Geschen­ke und Pausch­be­trä­ge 
????Reform der The­sau­ri­e­rungs­be­güns­ti­gung
????Umset­zung der EU-Richt­li­nie zur Ein­füh­rung der elek­tro­ni­schen Rech­nungs­pflicht, Ver­pflich­tung zur Erstel­lung von eRe­ch­nun­gen ab 01.01.2025 im B2B Bereich
 
Web­i­nar Wachs­tums­chan­cen­ge­setz, Fr. 12.04.2024, 13.00 Uhr 
Anmel­dung 
hier
Auf­grund der nun bevor­ste­hen­den Oster­fe­ri­en möch­ten wir Sie am Frei­tag, 12.04.2024 um 13:00h zu unse­rem Web­i­nar zum „Wachs­tums­chan­cen­ge­setz“ und der damit ver­bun­de­nen Steu­er­rechts­än­de­run­gen ein­la­den, in dem wir Ihnen die Ände­run­gen im Detail vor­stel­len. Bis dahin wün­schen wir Ihnen fro­he Oster­fei­er­ta­ge.
 
Ger­ne ste­hen wir Ihnen jeder­zeit für wei­ter­ge­hen­de Fra­gen zu die­sem The­ma zur Ver­fü­gung, wen­den Sie sich hier­für ger­ne und jeder­zeit an uns! Über unse­re Zen­tra­le,
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