am 25.10.2023 haben wir Ihnen in unserem Webinar die geplanten Steuerrechtsänderungen des sog. Wachstumschancengesetz vorgestellt. Nachdem das Gesetz in 2023 nicht verabschiedet und der Vermittlungsausschuss angerufen wurde, erfolgte heute die Zustimmung des Kompromissvorschlages durch den Bundesrat. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz sollen Impulse zu mehr Investitionen und unternehmerischem Mut gesetzt werden.
Wichtige Steuerrechtsänderungen sind u.a.:
????Einführung einer 40% igen „Superabschreibung“ für Investitionskosten ab 01.01.2024
????Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude in Höhe von 5 %
????Einführung einer degressiven Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter
für 9 Monate
????Befristete Anhebung des Verlustvortrages auf 70% (ohne Gewerbesteuer)
????Langsamerer Anstieg der Rentenbesteuerung
????Sonderregelungen bei der Privatnutzung von Elektroautos
????Anhebung von Beträgen für Geschenke und Pauschbeträge
????Reform der Thesaurierungsbegünstigung
????Umsetzung der EU-Richtlinie zur Einführung der elektronischen Rechnungspflicht, Verpflichtung zur Erstellung von eRechnungen ab 01.01.2025 im B2B Bereich
Webinar Wachstumschancengesetz, Fr. 12.04.2024, 13.00 Uhr
Anmeldung hier
Aufgrund der nun bevorstehenden Osterferien möchten wir Sie am Freitag, 12.04.2024 um 13:00h zu unserem Webinar zum „Wachstumschancengesetz“ und der damit verbundenen Steuerrechtsänderungen einladen, in dem wir Ihnen die Änderungen im Detail vorstellen. Bis dahin wünschen wir Ihnen frohe Osterfeiertage.
Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für weitergehende Fragen zu diesem Thema zur Verfügung, wenden Sie sich hierfür gerne und jederzeit an uns! Über unsere Zentrale,
Tel. 08841 — 676970 wird Ihr Anliegen direkt an unsere Expertinnen und Experten weitergegeben. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.