Medizinischer Doktor berührt elektronische Krankenakte auf einem Tablet.

Mit dem Gesetz zur Wei­ter­ent­wick­lung der Gesund­heits­ver­sor­gung vom 25.06.2021 wur­de, wie Ihnen von der Ärz­te­kam­mer bereits mit­ge­teilt, eine gesetz­li­che Ver­pflich­tung zum Abschluss einer Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für die BAG / Part­ner­schafts-gesell­schaf­t/ MVZ geschaf­fen.

Hier­aus ergibt sich:
 
????Neu­grün­dun­gen sind nur noch bei Vor­la­ge der ent­spre­chen­den Beschei­ni­gung nach
§ 113 Absatz 2 des Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­set­zes mög­lich.
 
????Bei Bestands­pra­xen (d.h. Praxen/Gesellschaften, die bereits vor 2021 bestan­den) müs­sen die bis­her auf die ein­zel­nen Gesell­schaf­ter abge­schlos­se­nen Ver­si­che­rungs-ver­trä­ge auf die Gesell­schaft über­tra­gen wer­den! Soll­ten Sie zu letzt­ge­nann­ter Grup­pe gehö­ren, ergibt sich für Sie Hand­lungs­be­darf.

Rein infor­ma­to­risch sen­den wir Ihnen nach­fol­gend einen Aus­zug aus einer Mit­tei­lung der KV Bay­ern:
 
Der Zulas­sungs­aus­schuss muss alle Bestands­pra­xen (Ein­zel­pra­xen, Berufs­aus­übungs-gemein­schaf­ten, MVZ, ermäch­tig­te Ärz­te) zu einem ent­spre­chen­den Nach­weis
auf­for­dern.
 
Für alle MVZ sowie für alle sons­ti­gen Pra­xen (Ein­zel­pra­xen oder BAG), in denen ange­stell­te Ärz­te beschäf­tigt wer­den, muss die Ver­si­che­rungs­sum­me für alle ärzt­li­chen Leis­tun­gen, die von der Pra­xis aus­ge­hen, je Ver­si­che­rungs­fall min­des­tens 5 Mil­lio­nen Euro betra­gen, die Jah­res­höchst­leis­tung min­des­tens 15 Mil­lio­nen Euro. Eine BAG muss dabei in einem gemein­sa­men Ver­si­che­rungs­ver­trag ver­si­chert sein. Trä­ger meh­re­rer MVZ müs­sen jedes MVZ geson­dert ver­si­chern. Sind MVZ Teil einer BAG, gel­ten die im MVZ ange­stell­ten Ärz­te nicht als Ange­stell­te der BAG. Jedem ein­zel­nen MVZ einer BAG müs­sen die gesetz­li­chen Min­dest-Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen zur Ver­fü­gung ste­hen.

Aus­führ­li­che­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie auch unter:
The­men­sei­te “Berufs­haft­pflicht für Pra­xis­be­trei­ber” der KVB-Web­site
 
Das ent­spre­chen­de For­mu­lar dafür fin­den Sie hier: KVB-FORM-Berufshaftpflicht-Musterbescheinigung-EP-BAG-MVZ-mit-Angestellte.pdf
 
Dar­über hin­aus unter­stüt­zen wir Sie ger­ne dabei, Ihre GbR auch an die novel­lier­ten gesetz­li­chen Rege­lun­gen durch das MoPeG (wir berich­te­ten) anzu­pas­sen. Über unse­re Zen­tra­le, erreich­bar unter Tel. 08841 – 676970, wird Ihr Anlie­gen direkt an unse­re Exper­ten wei­ter­ge­ge­ben. Per E‑Mail errei­chen Sie uns unter info@dr-schauer.de.