Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung vom 25.06.2021 wurde, wie Ihnen von der Ärztekammer bereits mitgeteilt, eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für die BAG / Partnerschafts-gesellschaft/ MVZ geschaffen.
Hieraus ergibt sich:
????Neugründungen sind nur noch bei Vorlage der entsprechenden Bescheinigung nach
§ 113 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes möglich.
????Bei Bestandspraxen (d.h. Praxen/Gesellschaften, die bereits vor 2021 bestanden) müssen die bisher auf die einzelnen Gesellschafter abgeschlossenen Versicherungs-verträge auf die Gesellschaft übertragen werden! Sollten Sie zu letztgenannter Gruppe gehören, ergibt sich für Sie Handlungsbedarf.
Rein informatorisch senden wir Ihnen nachfolgend einen Auszug aus einer Mitteilung der KV Bayern:
Der Zulassungsausschuss muss alle Bestandspraxen (Einzelpraxen, Berufsausübungs-gemeinschaften, MVZ, ermächtigte Ärzte) zu einem entsprechenden Nachweis
auffordern.
Für alle MVZ sowie für alle sonstigen Praxen (Einzelpraxen oder BAG), in denen angestellte Ärzte beschäftigt werden, muss die Versicherungssumme für alle ärztlichen Leistungen, die von der Praxis ausgehen, je Versicherungsfall mindestens 5 Millionen Euro betragen, die Jahreshöchstleistung mindestens 15 Millionen Euro. Eine BAG muss dabei in einem gemeinsamen Versicherungsvertrag versichert sein. Träger mehrerer MVZ müssen jedes MVZ gesondert versichern. Sind MVZ Teil einer BAG, gelten die im MVZ angestellten Ärzte nicht als Angestellte der BAG. Jedem einzelnen MVZ einer BAG müssen die gesetzlichen Mindest-Versicherungsleistungen zur Verfügung stehen.
Ausführlichere Informationen finden Sie auch unter:
Themenseite “Berufshaftpflicht für Praxisbetreiber” der KVB-Website
Das entsprechende Formular dafür finden Sie hier: KVB-FORM-Berufshaftpflicht-Musterbescheinigung-EP-BAG-MVZ-mit-Angestellte.pdf
Darüber hinaus unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihre GbR auch an die novellierten gesetzlichen Regelungen durch das MoPeG (wir berichteten) anzupassen. Über unsere Zentrale, erreichbar unter Tel. 08841 – 676970, wird Ihr Anliegen direkt an unsere Experten weitergegeben. Per E‑Mail erreichen Sie uns unter info@dr-schauer.de.