Die Diskussion um die Erbschaftsteuer hat neue Dynamik erhalten. Im Oktober 2026 hat das Bundesverfassungsgericht in zwei Verfahren zentrale Regelungen des Erbschaftsteuerrechts mündlich verhandelt. Im Fokus stehen unter anderem die seit Jahren unveränderten Freibeträge, die Bewertung von Immobilien sowie die steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen.
Für Unternehmer, Praxisinhaber und vermögende Privatpersonen stellt sich nun die Frage: Welche Auswirkungen könnten die Verfahren haben und besteht bereits heute Handlungsbedarf?
Worum geht es?
Im ersten Verfahren hat die Bayerische Staatsregierung ein Normenkontrollverfahren angestrengt. Dabei werden insbesondere die Höhe der Freibeträge, die Bewertung von Grundbesitz sowie die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Erbschaftsteuer überprüft. Zudem kritisiert Bayern, dass die Freibeträge seit vielen Jahren nicht an die Preis- und Wertentwicklung angepasst wurden und regionale Unterschiede bei den Immobilienpreisen unberücksichtigt bleiben. Ziel des Verfahrens ist es, die bestehenden Regelungen verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. Im Ergebnis könnte dies den Ländern künftig mehr Gestaltungsspielraum bei Freibeträgen und Steuersätzen eröffnen.
Parallel dazu befasst sich das Gericht mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen. Dabei steht die Frage im Raum, ob die bestehenden Verschonungsregelungen mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar sind.
Was bedeutet das für Unternehmer und Praxisinhaber?
Noch gibt es keine Entscheidung. Mit Urteilen wird voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2027 gerechnet. Bis dahin gelten die aktuellen gesetzlichen Regelungen unverändert weiter.
Für Unternehmer und Praxisinhaber bedeutet das: Geplante Unternehmens‑, Praxis- oder Vermögensübertragungen können weiterhin auf Basis der aktuellen Rechtslage gestaltet werden. Die Verfahren zeigen jedoch, dass sich die Rahmenbedingungen künftig ändern könnten.
Wer Betriebsvermögen, Praxisanteile oder Immobilienvermögen auf die nächste Generation übertragen möchte, sollte bestehende Gestaltungen regelmäßig überprüfen lassen. Gerade bei Unternehmens- und Praxisnachfolgen können Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen erhebliche Auswirkungen auf die Wahl des Übergabezeitpunkts und die steuerliche Gestaltung haben.
Unser Rat
Auch wenn derzeit keine konkreten Änderungen beschlossen wurden, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, die eigene Nachfolgeplanung auf den Prüfstand zu stellen. Wer frühzeitig handelt, kann bestehende Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten unter den aktuell geltenden Regelungen gezielt nutzen und mögliche Entwicklungen rechtzeitig berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Unternehmer und Praxisinhaber, bei denen häufig nicht nur privates Vermögen, sondern auch Betriebsvermögen und Unternehmensanteile in die Nachfolgeplanung einbezogen werden müssen.
Ausführliche Informationen zu den Hintergründen sowie den möglichen Auswirkungen auf Unternehmen und Arztpraxen finden Sie in unserem Fachbeitrag aus August 2026:
Fazit
Die mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht zeigen, dass die Erbschaftsteuer weiterhin Gegenstand intensiver rechtlicher und politischer Diskussionen ist. Auch wenn aktuell noch keine Änderungen feststehen, sollten Unternehmer und Praxisinhaber die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. Eine frühzeitige Nachfolge- und Vermögensplanung schafft Handlungsspielräume und ermöglicht es, aktuelle Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten gezielt zu nutzen, solange die bestehenden Regelungen unverändert gelten.