DATEV stellt die Anmel­dung an DATEV-Cloud-Anwen­dun­gen (bei­spiels­wei­se Unter­neh­men Online, DATEV Mei­ne Steu­ern) schritt­wei­se auf das per­sön­li­che DATEV-Kon­to um. Immer mehr Anwen­dun­gen nut­zen bereits die­ses neue Anmel­de­ver­fah­ren.

Was bedeu­tet das für Sie?
Wenn Sie eine DATEV Smart­Card oder einen DATEV Smart­Lo­gin nut­zen, müs­sen Sie ein per­sön­li­ches DATEV-Kon­to erstel­len und Ihr bestehen­des Anmel­de­ver­fah­ren ein­ma­lig damit ver­knüp­fen.

Wich­tig:
Die Erstel­lung und Ver­knüp­fung kann nur von Ihnen selbst durch­ge­führt wer­den. Eine Ein­rich­tung durch unse­re Kanz­lei, einen Admi­nis­tra­tor oder DATEV ist aus tech­ni­schen und sicher­heits­re­le­van­ten Grün­den nicht mög­lich.

So gehen Sie vor

  1. Rufen Sie den DATEV-Kon­to-Assis­ten­ten auf.
  2. Erstel­len Sie Ihr per­sön­li­ches DATEV-Kon­to (E‑Mail-Adres­se und Pass­wort).
  3. Ver­knüp­fen Sie Ihre Smart­Card oder Ihren Smart­Lo­gin ein­ma­lig mit die­sem Kon­to.

In unse­rem Video fin­den Sie dazu auch eine detail­lier­te Klick­an­lei­tung:

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie außer­dem hier: https://go.datev.de/anmeldeverfahren

Wich­ti­ge Ter­mi­ne für Ihre Anwen­dun­gen
DATEV stellt ver­schie­de­ne Cloud-Anwen­dun­gen schritt­wei­se um. Sobald eine Anwen­dung umge­stellt ist, ist eine Anmel­dung nur noch mit ver­knüpf­tem DATEV-Kon­to mög­lich.

Aktu­el­le Pla­nung laut DATEV:

  • 31.03.2026: u. a. DATEV Mei­ne Steu­ern
  • 01.04.2026: MyDA­TEV Por­tal
  • 01.06.2026: wei­te­re Cloud-Anwen­dun­gen (z. B. Ana­ly­se- und Pla­nungs-Tools)
  • 30.06.2026: ers­te Anwen­dun­gen für Unter­neh­men
  • 02.11.2026: DATEV Per­so­nal / DATEV Per­so­nal plus 

Der DATEV-Kon­to-Assis­tent muss spä­tes­tens vor der ers­ten Umstel­lung einer von Ihnen genutz­ten Anwen­dung durch­ge­führt wer­den.

Wei­te­re nütz­li­che Ant­wor­ten auf Ihre Fra­gen fin­den Sie auch bei DATEV direkt: https://help-center.apps.datev.de/documents/1038521

Unser Hin­weis
Bit­te füh­ren Sie die Umstel­lung früh­zei­tig durch, damit es bei der Nut­zung Ihrer DATEV-Anwen­dun­gen nicht zu Ein­schrän­kun­gen kommt.