Wie bereits Ende November 2025 angekündigt, stellt DATEV aus technischen Gründen die Anmeldung an DATEV-Cloud-Anwendungen Schritt für Schritt auf das DATEV-Konto um. Immer mehr DATEV-Cloud-Anwendungen nutzen bereits diese Form des Identitätsnachweises.
Doch was bedeutet das konkret für Sie?
Jeder Nutzer einer DATEV SmartCard oder eines DATEV SmartLogins benötigt zukünftig ein von Ihnen selbst erstelltes und verwaltetes DATEV-Konto. Das heißt, Sie müssen Ihre vorhandene DATEV SmartCard oder Ihren DATEV SmartLogin einmalig mit diesem DATEV-Konto verknüpfen.
So gehen Sie vor
Mit dem DATEV-Konto-Assistenten erstellen Sie Ihr persönliches DATEV-Konto und verknüpfen es mit Ihrer SmartCard/Ihrem SmartLogin. Im Assistenten können Sie auch ein bereits vorhandenes DATEV-Konto verknüpfen.
Wichtig: Der Assistent kann nur von Ihnen selbst durchlaufen werden. Eine Erledigung durch uns als Ihre beratende Kanzlei, einen Administrator oder durch DATEV ist nicht möglich.
Wichtige Links und Termine
Damit die Umstellung für Sie mit möglichst geringem Aufwand verbunden ist und alle Fragen bereits im Voraus geklärt werden können, hat DATEV Ihnen die wichtigsten Informationen auf einen Blick zusammengetragen. Diese finden Sie hier: go.datev.de/anmeldeverfahren
Alles rund um die geplanten Umstellungsverfahren können Sie auch direkt im DATEV Hilfe-Center nochmals nachlesen:
DATEV-Konto: Warum muss ich mein Anmeldeverfahren verknüpfen? (DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1037198)
Bitte führen Sie den DATEV-Konto-Assistenten durch, bevor die erste von Ihnen genutzte DATEV-Cloud-Anwendung auf das neue DATEV-Konto umgestellt wird.
Sie haben noch offene Fragen?
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.