am 12.04. haben wir Sie erst­ma­lig über die geplan­te Ein­füh­rung der neu­en E‑Rechnungspflicht ab 1. Janu­ar 2025 im Rah­men unse­res Web­i­nars zum beschlos­se­nen Wachs­tums­chan­cen­ge­setz infor­miert. Der Gesetz­ge­ber setzt mit der E‑Rechnung EU Vor­ga­ben um.

Ab 1. Janu­ar 2025: 

🔸 ist jedes Unter­neh­men im inlän­di­schen B2B-Bereich ohne Aus­nah­me ver­pflich­tet,
E‑Rechnungen nach den neu­en Vor­ga­ben zu emp­fan­gen und zu ver­ar­bei­ten,

🔸 ent­fällt der Vor­rang der Papier­rech­nung,

🔸 dür­fen ande­re elek­tro­ni­sche Rech­nungs­for­ma­te (PDF u.a.) nur noch mit Ein­wil­li­gung des Emp­fän­gers ver­sen­det wer­den,

🔸 gilt eine Über­gangs­frist von 2 Jah­ren für den Ver­sand von E‑Rechnungen, Papier­rech­nun­gen dür­fen in die­sem Zeit­raum wei­ter ver­sen­det wer­den

Die Umset­zung der E‑Rechnungspflicht wird zu tief­grei­fen­den Ver­än­de­run­gen Ihrer Unter­neh­mens­pro­zes­se im Finanz­be­reich füh­ren. Wir laden Sie des­halb am Mitt­woch, 24.07.2024 um 13:00h zu unse­rem Web­i­nar „Vor­be­rei­tet sein für die E‑Rechnung“ ein. Das Web­i­nar wird ca. 45 min. dau­ern. Im Web­i­nar geben wir Ihnen einen Über­blick über die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen sowie prak­ti­sche Tipps zur Umset­zung.

Web­i­nar: „Vor­be­rei­tet sein für die E‑Rechnung“
Mitt­woch, 24.07.24, 13.00 Uhr, Dau­er ca. 45 Min
Anmel­dung hier

Ger­ne ste­hen wir Ihnen jeder­zeit für wei­ter­ge­hen­de Fra­gen zu die­sem The­ma zur Ver­fü­gung, wen­den Sie sich hier­für ger­ne und jeder­zeit an uns! Über unse­re Zen­tra­le,
Tel. 08841 — 676970 wird Ihr Anlie­gen direkt an unse­re Exper­tin­nen und Exper­ten wei­ter­ge­ge­ben. Für Fra­gen ste­hen wir Ihnen ger­ne zur Ver­fü­gung.