am 12.04. haben wir Sie erstmalig über die geplante Einführung der neuen E‑Rechnungspflicht ab 1. Januar 2025 im Rahmen unseres Webinars zum beschlossenen Wachstumschancengesetz informiert. Der Gesetzgeber setzt mit der E‑Rechnung EU Vorgaben um.
Ab 1. Januar 2025:
🔸 ist jedes Unternehmen im inländischen B2B-Bereich ohne Ausnahme verpflichtet,
E‑Rechnungen nach den neuen Vorgaben zu empfangen und zu verarbeiten,
🔸 entfällt der Vorrang der Papierrechnung,
🔸 dürfen andere elektronische Rechnungsformate (PDF u.a.) nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden,
🔸 gilt eine Übergangsfrist von 2 Jahren für den Versand von E‑Rechnungen, Papierrechnungen dürfen in diesem Zeitraum weiter versendet werden
Die Umsetzung der E‑Rechnungspflicht wird zu tiefgreifenden Veränderungen Ihrer Unternehmensprozesse im Finanzbereich führen. Wir laden Sie deshalb am Mittwoch, 24.07.2024 um 13:00h zu unserem Webinar „Vorbereitet sein für die E‑Rechnung“ ein. Das Webinar wird ca. 45 min. dauern. Im Webinar geben wir Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen sowie praktische Tipps zur Umsetzung.
Webinar: „Vorbereitet sein für die E‑Rechnung“
Mittwoch, 24.07.24, 13.00 Uhr, Dauer ca. 45 Min
Anmeldung hier
Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für weitergehende Fragen zu diesem Thema zur Verfügung, wenden Sie sich hierfür gerne und jederzeit an uns! Über unsere Zentrale,
Tel. 08841 — 676970 wird Ihr Anliegen direkt an unsere Expertinnen und Experten weitergegeben. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.