In unserem Newsletter vom 01.08.2023 haben wir Sie über die vermutlich ab Januar 2024 zu übermittelnden Kassendaten an die Finanzverwaltung gem. § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO) informiert.
In unserem Webinar vom 25.10.2023 haben wir Sie zudem über die geplanten Änderungen des sog. „Wachstumschancengesetz“ informiert.
Der Bundesrat hat das „Wachstumschancenpaket“ vorerst gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Wann mit einer Verkündung des „Wachstumschancengesetz“ zu rechnen ist, ist derzeit nicht vorhersagbar. Da das „Wachstumschancengesetz“ aber auch die Änderung der Abgabenordnung mit den zu übermittelnden Kassendaten enthält, können wir Ihnen derzeit nicht sagen, ob diese Änderung nach heutigem Stand bereits ab 1. Januar 2024 gilt. Auch liegt uns derzeit noch keine Information über die Einsatzbereitschaft seitens der Finanzverwaltung eingesetzten Software vor. Wir werden Sie umgehend informieren, sobald uns hierzu neue Informationen vorliegen.
Was sollten Sie jetzt tun?
Da uns diesbezüglich derzeit viele Anfragen erreichen, raten wir Ihnen weiterhin grundsätzlich auf die Annahme von Bargeld zu verzichten, sofern Ihr Gewerbe/ selbständige Tätigkeit dies nicht unbedingt erfordert (Einzelhändler/Gastronomie). Sofern Sie noch nicht völlig auf die Annahme von Bargeld verzichten, sollten Sie soweit möglich, dringend über eine Einschränkung nachdenken bzw.
????sich mit ihrem Kassenhersteller/ Anbieter Ihrer Praxissoftware in Verbindung setzen und sich bestätigen lassen, dass die von Ihnen eingesetzte Kasse/ Kassensoftware auch wirklich TSE zertifiziert ist (wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Einsatz einer nicht TSE zertifizierten elektronischen Kasse eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld gem. § 379 Abgabenordnung geahndet werden kann)
????ihren Kassenhersteller/ Anbieter Ihrer Praxissoftware fragen, ob dieser sie auf elektronischem Weg bei der abzugebenden Meldung nach § 146a Absatz 4 AO (softwareseitig) unterstützt.
Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für weitergehende Fragen zu diesem Thema zur Verfügung, wenden Sie sich hierfür gerne und jederzeit an uns! Über unsere Zentrale,
Tel. 08841 — 676970 wird Ihr Anliegen direkt an unsere Expertinnen und Experten weitergegeben. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.