Ambulantisierung neu gedacht: Sind sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen der nächste logische Schritt?
In den vergangenen Ausgaben unserer Serie zur Ambulantisierung haben wir uns zunächst mit den Möglichkeiten von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und anschließend mit den Hybrid-DRG beschäftigt. Beide Ansätze verfolgen das Ziel, medizinische Leistungen stärker ambulant zu erbringen und die Versorgung sektorenübergreifend zu organisieren.
Mit den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV) beziehungsweise den sogenannten Level-1i-Einrichtungen kommt nun ein weiterer Baustein hinzu, der die Versorgungslandschaft nachhaltig verändern könnte. Während MVZ vor allem die ambulante Versorgung stärken und Hybrid-DRG stationäre Leistungen in den ambulanten Bereich verlagern sollen, stellen süV die grundsätzliche Frage, wie Versorgung künftig zwischen Krankenhaus, ambulanter Medizin und Pflege organisiert werden kann.
Ambulantisierung endet nicht an der Krankenhaustür
Die Diskussion über Ambulantisierung wird häufig auf die Verlagerung operativer Eingriffe in den ambulanten Bereich reduziert. Tatsächlich reicht die Entwicklung deutlich weiter.
Viele Krankenhäuser beobachten seit Jahren eine Patientengruppe, die weder eindeutig dem stationären noch dem ambulanten Sektor zuzuordnen ist: Patientinnen und Patienten, die keine hochspezialisierte Akutversorgung mehr benötigen, für die eine unmittelbare Entlassung nach Hause aber ebenfalls noch nicht möglich ist.
Hier setzt das Konzept der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen an. Sie sollen stationäre, ambulante und pflegerische Leistungen miteinander verbinden und damit eine Versorgungslücke schließen, die durch die strikte Trennung der Versorgungssektoren entstanden ist.
Mehr als ein „kleines Krankenhaus“
Oft werden süV als verkleinerte Krankenhäuser beschrieben. Diese Sichtweise greift jedoch zu kurz.
Die gesetzlichen Regelungen sehen Einrichtungen vor, die insbesondere Leistungen der Inneren Medizin und Geriatrie mit ambulanten Angeboten sowie pflegerischen Leistungen wie Übergangs- und Kurzzeitpflege kombinieren. Gleichzeitig sollen sie eng mit niedergelassenen Ärzten, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern höherer Versorgungsstufen zusammenarbeiten.
Damit entsteht ein Versorgungsmodell, das weniger an traditionellen Krankenhausstrukturen orientiert ist, sondern stärker am tatsächlichen Bedarf der Patienten.
Die Verbindung zu MVZ und Hybrid-DRG
Betrachtet man die Themen unserer Ambulantisierungsserie gemeinsam, wird ein übergeordneter Trend sichtbar:
- MVZ stärken die ambulante Versorgung und die Steuerung von Patientenströmen.
- Hybrid-DRG schaffen Anreize, bestimmte Leistungen ambulant statt stationär zu erbringen.
- süV übernehmen Patienten, die weder einer vollstationären Akutbehandlung noch einer unmittelbaren ambulanten Versorgung bedürfen.
Gemeinsam bilden diese Instrumente die Grundlage für eine Versorgungslandschaft, in der die Grenzen zwischen ambulant und stationär zunehmend an Bedeutung verlieren.
Die entscheidende Frage lautet künftig immer weniger: In welchem Sektor findet die Behandlung statt?
Viel wichtiger wird die Frage: Welche Versorgungsform benötigt der Patient in seiner aktuellen Situation?
Neue Chancen für Krankenhausstandorte
Insbesondere für kleinere Krankenhäuser eröffnet das Konzept neue Perspektiven.
Die Krankenhausreform verfolgt das Ziel, medizinische Versorgung auch dort aufrechtzuerhalten, wo ein klassisches Akutkrankenhaus langfristig möglicherweise nicht mehr wirtschaftlich oder strukturell tragfähig ist. Statt einer vollständigen Schließung könnten Standorte künftig mit einem veränderten Versorgungsauftrag weitergeführt werden.
Dabei geht es nicht nur um Bettenabbau oder Leistungsreduktion. Vielmehr stellt sich die strategische Frage, welche Rolle ein Standort künftig innerhalb eines regionalen Versorgungsnetzwerkes übernehmen kann.
Auch große Krankenhäuser sollten das Thema im Blick behalten
Die Diskussion um süV betrifft jedoch nicht nur kleinere Häuser.
Gerade größere Krankenhäuser stehen regelmäßig vor der Herausforderung, Patienten zu versorgen, deren Akutbehandlung abgeschlossen ist, die aber noch einen vorübergehenden medizinischen oder pflegerischen Betreuungsbedarf haben. Für diese Patientengruppe könnten sektorenübergreifende Strukturen künftig attraktive Lösungsansätze bieten.
Denkbar sind beispielsweise Modelle, bei denen Akutversorgung, geriatrische Versorgung, Übergangspflege und ambulante Leistungen auf einem gemeinsamen Campus organisiert werden. Dadurch könnten Akutkapazitäten entlastet und Versorgungsübergänge verbessert werden.
Erfolgsfaktor: Vernetzung statt Sektorendenken
Ob sich das Konzept der süV langfristig durchsetzt, wird wesentlich davon abhängen, wie gut die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren gelingt.
Die gesetzlichen Anforderungen setzen ausdrücklich auf Kooperationen mit Krankenhäusern höherer Versorgungsstufen, ambulanten Leistungserbringern und Pflegeeinrichtungen. Gleichzeitig werden standardisierte Überleitungsprozesse, klare Verantwortlichkeiten und ein professionelles Qualitäts- und Risikomanagement erforderlich sein.
Damit wird deutlich: Die Zukunft der Versorgung liegt weniger in einzelnen Einrichtungen als in funktionierenden Versorgungsnetzwerken.
Vergütung: Mehr Planungssicherheit, aber noch offene Fragen
Lange Zeit war unklar, unter welchen finanziellen Rahmenbedingungen sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) künftig arbeiten sollen. Mittlerweile liegen die Grundzüge der Vergütung vor und schaffen zumindest teilweise Klarheit für Krankenhausträger, die eine Umwandlung ihrer Einrichtung prüfen.
Kernbestandteil ist eine Vorhalte- beziehungsweise Strukturpauschale in Höhe von 182.734 Euro pro Bett und Jahr. Voraussetzung ist allerdings eine ausreichende Auslastung: Pro Bett müssen mindestens 30 Fälle jährlich behandelt werden. Wird diese Fallzahl unterschritten, sind Abschläge vorgesehen. Zudem ist die Vorhaltefinanzierung auf maximal 50 Betten begrenzt.
Ergänzend erhalten die Einrichtungen eine Sachkostenpauschale von 50 Euro je Behandlungstag. Anders als in anderen Vergütungsmodellen ist hierfür kein Mehr- oder Mindererlösausgleich vorgesehen. Damit tragen die Einrichtungen das Risiko von Kostensteigerungen oder Effizienzverlusten weitgehend selbst.
Noch ungeklärt ist hingegen, ob süV zusätzlich Leistungen über Hybrid-DRGs oder das ambulante Operieren abrechnen können. Gerade für Einrichtungen, die ihre Rolle als regionales Versorgungszentrum stärken und die Ambulantisierung aktiv gestalten möchten, könnte diese Frage erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass Krankenhäuser, die in eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung umgewandelt werden, aus dem DRG-System ausscheiden. Die Entscheidung für eine Transformation ist damit nicht nur eine Frage der Versorgungsstrategie, sondern auch der langfristigen wirtschaftlichen Positionierung.
Fazit
Mit den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen erreicht die Ambulantisierungsdebatte eine neue Stufe. Während MVZ und Hybrid-DRG bereits zeigen, wie Versorgung zunehmend außerhalb klassischer stationärer Strukturen stattfinden kann, verfolgen süV einen noch grundsätzlicheren Ansatz: die Integration von ambulanter, stationärer und pflegerischer Versorgung.
Für Krankenhausleitungen lohnt es sich daher, das Thema frühzeitig strategisch zu betrachten. Denn unabhängig davon, wie schnell sich die neue Versorgungsform etabliert, ist die Richtung klar: Die Gesundheitsversorgung der Zukunft wird weniger durch Sektorengrenzen geprägt sein als durch die Frage, wie Patienten entlang ihres tatsächlichen Versorgungsbedarfs bestmöglich begleitet werden können.
Die Vergütungsregelungen schaffen erstmals eine belastbare Grundlage für die wirtschaftliche Planung von süV. Ob die Finanzierung jedoch ausreicht, um die gewünschte wohnortnahe Versorgung dauerhaft sicherzustellen, wird sich erst in der praktischen Umsetzung zeigen. Insbesondere die noch offenen Fragen zur Abrechnung ambulanter Leistungen dürften für viele Träger von entscheidender Bedeutung sein.