In letzter Zeit kommt es vermehrt vor, dass Mitarbeiter unserer Mandanten direkt Kontakt mit den Lohnsachbearbeitern unserer Kanzlei aufnehmen, um Fragen zu ihren persönlichen Lohnabrechnungen zu klären.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Auskünfte zu Lohn- und Abrechnungsfragen ausschließlich über den jeweiligen Arbeitgeber erfolgen dürfen. Eine direkte Kommunikation zwischen unserer Kanzlei und den Arbeitnehmern unserer Mandanten ist uns aus berufs- und datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Als Steuerberatungskanzlei unterliegen wir der berufsständischen Verschwiegenheitspflicht sowie den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Regelungen verpflichten uns, personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des Mandatsverhältnisses mit unseren Mandanten zu behandeln.
Wir bitten Sie daher, folgende Punkte zu beachten:
- Lohn- und Abrechnungsfragen von Arbeitnehmern sind grundsätzlich über den Arbeitgeber zu klären.
- Unsere Kanzlei erteilt aus Datenschutzgründen keine Auskünfte direkt an Arbeitnehmer.
- Die Kontaktdaten unserer Kanzlei sind ausschließlich für Arbeitgeber bzw. bevollmächtigte Ansprechpartner bestimmt.
Sollten sich Mitarbeiter dennoch direkt an unsere Kanzlei wenden, werden wir keine Auskünfte erteilen und sie an den jeweiligen Arbeitgeber verweisen.
Wir bitten Sie, Ihre Mitarbeiter entsprechend zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.