Die steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen ent­wi­ckeln sich lau­fend wei­ter. Neue Rege­lun­gen, aktu­el­le Urtei­le und wich­ti­ge Fris­ten kön­nen sich unmit­tel­bar auf Sie und Ihr Unter­neh­men aus­wir­ken. Wir haben eini­ge aktu­el­le Ent­wick­lun­gen für Sie zusam­men­ge­fasst.

Neue Außenprüfungsordnung: Mehr Pflichten bei Betriebsprüfungen

Seit dem 10. Sep­tem­ber 2026 gilt die neue Außen­prü­fungs­ord­nung (ApO). Sie ersetzt die bis­he­ri­ge Betriebs­prü­fungs­ord­nung und regelt die Durch­füh­rung von Betriebs‑, Umsatz­steu­er- und Lohn­steu­er­prü­fun­gen neu. Beson­ders rele­vant sind die erwei­ter­ten Sank­ti­ons­mög­lich­kei­ten, wenn Aus­kunfts- oder Mit­wir­kungs­pflich­ten nicht oder nur ver­zö­gert erfüllt wer­den. Wer eine Prü­fungs­an­ord­nung erhält, soll­te daher früh­zei­tig das Gespräch mit sei­nem steu­er­li­chen Bera­ter suchen.

Prüfungsbericht nach der Betriebsprüfung: Das letzte Wort hat das Finanzamt

Nach einer Betriebs­prü­fung erstellt der Prü­fer einen Prü­fungs­be­richt. Doch selbst wenn die­ser zunächst nicht aus­ge­wer­tet wird, bedeu­tet das nicht auto­ma­tisch Ent­war­nung. Das Finanz­ge­richt Köln hat ent­schie­den, dass das Finanz­amt auch Jah­re spä­ter noch Steu­er­be­schei­de ändern und Nach­for­de­run­gen fest­set­zen kann, wenn ein Prü­fungs­be­richt ver­se­hent­lich über­se­hen wur­de. Unter­neh­men soll­ten sich daher nicht dar­auf ver­las­sen, dass nicht umge­setz­te Fest­stel­lun­gen dau­er­haft fol­gen­los blei­ben.

Familienheim geerbt? Steuerbefreiung kann weiter reichen als gedacht

Erben Kin­der das Fami­li­en­heim ihrer Eltern und nut­zen die­ses unver­züg­lich selbst, kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Befrei­ung von der Erb­schaft­steu­er mög­lich sein.

Rele­vant dafür ist die Defi­ni­ti­on der wirt­schaft­li­chen Ein­heit „Fami­li­en­heim“. Hin­sicht­lich der Fra­ge, was unter die­ser wirt­schaft­li­chen Ein­heit zu fas­sen ist, hat der Bun­des­fi­nanz­hof nun in einem aktu­el­len Urteil ent­schie­den, dass es hier­bei nicht auf die katas­ter­recht­li­che Ein­ord­nung ankommt, son­dern auf die Fest­stel­lun­gen durch das Bele­gen­heits­fi­nanz­amt. 

Damit kann die Steu­er­be­frei­ung auch für meh­re­re ver­schie­de­ne Flur­stü­cke zusam­men grei­fen, wenn die­se als eine wirt­schaft­li­che Ein­heit zu betrach­ten sind. Das schafft mehr Klar­heit für vie­le Erb­fäl­le.

Handwerkerleistungen: Steuerbonus möglicherweise nur noch bis Ende 2026 in voller Höhe

Wer pri­vat grö­ße­re Hand­wer­kerleis­tun­gen plant, soll­te den Zeit­punkt der Beauf­tra­gung genau prü­fen. Nach aktu­el­len poli­ti­schen Dis­kus­sio­nen könn­te sich die steu­er­li­che För­de­rung von Hand­wer­kerleis­tun­gen künf­tig ändern. Wer grö­ße­re Maß­nah­men plant, soll­te die wei­te­re Ent­wick­lung im Blick behal­ten. Der der­zeit mög­li­che Steu­er­bo­nus von bis zu 1.200 Euro könn­te bereits zum 01.01.2027 auf 900 Euro sin­ken. Beson­ders bei umfang­rei­chen Reno­vie­rungs- oder Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men kann dies einen spür­ba­ren Unter­schied aus­ma­chen. 

Aufatmen bei Immobilienbesitzern: Die 10-jährige Spekulationsfrist bleibt bestehen! 

Plä­ne, den steu­er­frei­en Ver­kauf von pri­va­ten Immo­bi­li­en nach zehn Jah­ren abzu­schaf­fen, wur­den im Bun­des­rat abge­wen­det. Damit bleibt die bewähr­te Rege­lung des Ein­kom­men­steu­er­ge­set­zes unan­ge­tas­tet, sodass pri­va­te Ver­äu­ße­rungs­ge­win­ne nach Ablauf der Zehn­jah­res­frist wei­ter­hin kom­plett steu­er­frei ver­ein­nahmt wer­den kön­nen. Für Eigen­tü­mer und Ver­mie­ter bedeu­tet die­se Ent­schei­dung bis auf Wei­te­res Pla­nungs­si­cher­heit und eine spür­ba­re steu­er­li­che Erleich­te­rung.

E‑Bike im Betrieb: Steuerlich oft attraktiv

Ein betrieb­lich genutz­tes E‑Bike kann steu­er­li­che Vor­tei­le bie­ten. Bereits eine betrieb­li­che Nut­zung von min­des­tens zehn Pro­zent reicht grund­sätz­lich aus, damit Anschaffungs‑, Repa­ra­tur- und War­tungs­kos­ten steu­er­lich berück­sich­tigt wer­den kön­nen. Bei bestimm­ten betrieb­lich genutz­ten E‑Bikes kann die pri­va­te Nut­zung steu­er­lich begüns­tigt oder sogar steu­er­frei sein. Wel­che Rege­lung greift, hängt vom jewei­li­gen Fall ab. Wird das E‑Bike Mit­ar­bei­ten­den zusätz­lich zum Gehalt über­las­sen, bleibt der Nut­zungs­vor­teil sogar steu­er­frei. 

Jetzt investieren und Steuervorteile sichern: 75 % Abschreibung auf E‑Autos

Mit der 75-%-Abschreibung pro­fi­tie­ren Unter­neh­men von einem attrak­ti­ven steu­er­li­chen Vor­teil bei der Anschaf­fung rein elek­trisch betrie­be­ner Fir­men­fahr­zeu­ge: Bereits im Jahr der Anschaf­fung kön­nen 75 % der Anschaf­fungs­kos­ten steu­er­lich abge­schrie­ben wer­den. Doch Ach­tung: Die Rege­lung gilt nach aktu­el­lem Rechts­stand nur für Fahr­zeu­ge, die bis zum 31. Dezem­ber 2027 ange­schafft wer­den. Da bei der Bestel­lung und Aus­lie­fe­rung von E‑Fahrzeugen teil­wei­se län­ge­re Vor­lauf­zei­ten zu berück­sich­ti­gen sind, emp­fiehlt es sich, früh­zei­tig zu pla­nen und sich recht­zei­tig über geeig­ne­te Inves­ti­ti­ons­mög­lich­kei­ten zu infor­mie­ren. Wer die Anschaf­fung eines betrieb­li­chen E‑Autos ohne­hin erwägt, soll­te daher jetzt prü­fen, wie sich der Steu­er­vor­teil opti­mal nut­zen lässt. Wir unter­stüt­zen Sie ger­ne dabei, die steu­er­li­chen Aus­wir­kun­gen zu beur­tei­len und Ihre Inves­ti­ti­on vor­aus­schau­end zu pla­nen.

Kundenpflege auf dem Oktoberfest & Co.: Dokumentation nicht vergessen

Geschäft­li­che Ein­la­dun­gen auf dem Okto­ber­fest oder ver­gleich­ba­ren Ver­an­stal­tun­gen kön­nen steu­er­lich als Bewir­tungs­kos­ten berück­sich­tigt wer­den. Vor­aus­set­zung ist eine lücken­lo­se Doku­men­ta­ti­on. Neben dem Bewir­tungs­be­leg soll­ten die Teil­neh­mer sowie die bespro­che­nen geschäft­li­chen The­men fest­ge­hal­ten wer­den.

Auch bei Über­nach­tungs­kos­ten wäh­rend gro­ßer Ver­an­stal­tun­gen emp­fiehlt sich eine sorg­fäl­ti­ge Nach­weis­füh­rung. Kön­nen betrieb­li­che Ter­mi­ne bei­spiels­wei­se durch E‑Mails oder Ter­min­ver­ein­ba­run­gen doku­men­tiert wer­den, las­sen sich Rück­fra­gen des Finanz­amts leich­ter beant­wor­ten.

Fazit

Ob Betriebs­prü­fung, Inves­ti­tio­nen oder Bewir­tungs­kos­ten: Vie­le steu­er­li­che Chan­cen las­sen sich nur nut­zen, wenn Fris­ten ein­ge­hal­ten und Nach­wei­se sorg­fäl­tig doku­men­tiert wer­den. Gleich­zei­tig zei­gen aktu­el­le Urtei­le, dass ver­meint­lich abge­schlos­se­ne Sach­ver­hal­te spä­ter noch Bedeu­tung erlan­gen kön­nen. Wer recht­zei­tig han­delt, schafft Pla­nungs­si­cher­heit und ver­mei­det unnö­ti­ge Risi­ken.

Unser Tipp: Spre­chen Sie uns früh­zei­tig an, wenn Sie Fra­gen zu ein­zel­nen The­men haben. Gemein­sam prü­fen wir, wel­che Aus­wir­kun­gen die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen auf Ihre indi­vi­du­el­le Situa­ti­on haben.