Das Jahresende rückt näher – und damit auch die letzte Chance, aktiv auf Ihre Steuerbelastung Einfluss zu nehmen. Viele Gestaltungen lassen sich nur noch in diesem Jahr umsetzen. Mit den folgenden zwölf Steuertipps behalten Sie den Überblick und können gezielt handeln.
1. Abschreibungsvorteile nutzen – auch bei gebrauchten Wirtschaftsgütern
Investitionen vor dem Jahreswechsel können sich lohnen. Die sogenannte „Turboabschreibung“ gilt in vielen Fällen nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für gebrauchte – sofern sie noch dem Anlagevermögen zugeordnet werden. Wer größere Anschaffungen plant, sollte jetzt prüfen, ob sich die Investition noch 2025 realisieren lässt.
2. Heirat mit steuerlichen Vorteilen
Die standesamtliche Hochzeit kann nicht nur privat, sondern auch steuerlich ein Gewinn sein. Ab dem Tag der Eheschließung können Ehepaare die gemeinsame Veranlagung beantragen – was sich insbesondere bei unterschiedlich hohen Einkommen positiv auf die Steuerlast auswirken kann.
3. Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie
Für gastronomische Betriebe bleibt die Umsatzsteuer ein Dauerthema. Prüfen Sie, ob für Speisen im Haus oder außer Haus der ermäßigte Satz gilt und ob alle Vorgaben korrekt umgesetzt sind. Fehler in der Rechnungsstellung oder Kassenführung können teuer werden.
4. Weihnachtsfeier richtig planen
Auch betriebliche Weihnachtsfeiern haben steuerliche Grenzen. Aufwendungen bis zu 110 Euro pro Mitarbeiter bleiben steuerfrei – inklusive aller Nebenkosten. Wichtig: Wird der Betrag überschritten, muss die gesamte Zuwendung versteuert werden. Achten Sie daher auf eine klare Dokumentation der Kosten.
5. Verträge mit Angehörigen prüfen
Familienbetriebe sollten Miet‑, Arbeits- oder Darlehensverträge regelmäßig überprüfen. Diese müssen inhaltlich klar und fremdüblich gestaltet sein, um steuerlich anerkannt zu werden. Änderungen oder Anpassungen sollten schriftlich fixiert und tatsächlich umgesetzt sein.
6. Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen sichern
Unternehmer, die für das kommende Jahr größere Anschaffungen planen, können schon jetzt den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG nutzen. Dadurch lassen sich bis zu 50% der geplanten Investitionskosten bereits im aktuellen Jahr gewinnmindernd berücksichtigen.
7. Geplante Aktivrente: Neue Regelungen im Blick behalten
Für 2026 ist die Einführung der sogenannten „Aktivrente“ geplant – mit steuerlichen Auswirkungen auf Rentner, die weiterarbeiten möchten. Wer betroffen ist, sollte sich frühzeitig beraten lassen, um mögliche Steuer- oder Beitragserhöhungen zu vermeiden.
8. Handwerkerbonus – auch im Ausland
Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen kann unter bestimmten Bedingungen auch für Arbeiten im EU-Ausland gelten, etwa bei Ferienimmobilien. Entscheidend ist, dass eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und die Zahlung unbar erfolgt.
9. Ehegatten-Arbeitsverhältnisse korrekt gestalten
Wenn Ehepartner im Betrieb mitarbeiten, muss der Vertrag klar definiert, tatsächlich gelebt und fremdüblich ausgestaltet sein. Nur dann erkennt das Finanzamt die gezahlten Löhne als Betriebsausgaben an.
10. Energetische Sanierungen steuerlich geltend machen
Das aktuelle BMF-Schreiben schafft mehr Klarheit zur steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen. Eigentümer können 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt geltend machen – sofern die Arbeiten an selbstgenutztem Wohnraum durchgeführt werden.
11. Internetauftritt und Domains – Betriebsausgabe oder Privatvergnügen?
Kosten für Domains, Homepageerstellung und Online-Marketing sind in der Regel voll abzugsfähige Betriebsausgaben, sofern sie der Unternehmensdarstellung dienen. Achten Sie auf eine klare Trennung zu privaten Projekten, um Konflikte bei Betriebsprüfungen zu vermeiden.
12. Freiwillige Steuererklärung prüfen
Auch wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann von einer freiwilligen Steuererklärung profitieren. Rückwirkend sind bis zu vier Jahre möglich – für 2021 also noch bis Ende 2025. Oft ergeben sich durch nachträgliche Werbungskosten oder Sonderausgaben attraktive Erstattungen.
Fazit
Das Jahresende bietet viele Möglichkeiten, steuerlich aktiv zu werden – sowohl für Unternehmer als auch für Privatpersonen. Wer rechtzeitig plant und prüft, kann bares Geld sparen und Gestaltungsspielräume optimal nutzen.