Das Jah­res­en­de rückt näher – und damit auch die letz­te Chan­ce, aktiv auf Ihre Steu­er­be­las­tung Ein­fluss zu neh­men. Vie­le Gestal­tun­gen las­sen sich nur noch in die­sem Jahr umset­zen. Mit den fol­gen­den zwölf Steu­er­tipps behal­ten Sie den Über­blick und kön­nen gezielt han­deln. 

1. Abschrei­bungs­vor­tei­le nut­zen – auch bei gebrauch­ten Wirt­schafts­gü­tern 

Inves­ti­tio­nen vor dem Jah­res­wech­sel kön­nen sich loh­nen. Die soge­nann­te „Tur­bo­ab­schrei­bung“ gilt in vie­len Fäl­len nicht nur für Neu­fahr­zeu­ge, son­dern auch für gebrauch­te – sofern sie noch dem Anla­ge­ver­mö­gen zuge­ord­net wer­den. Wer grö­ße­re Anschaf­fun­gen plant, soll­te jetzt prü­fen, ob sich die Inves­ti­ti­on noch 2025 rea­li­sie­ren lässt. 

2. Hei­rat mit steu­er­li­chen Vor­tei­len 

Die stan­des­amt­li­che Hoch­zeit kann nicht nur pri­vat, son­dern auch steu­er­lich ein Gewinn sein. Ab dem Tag der Ehe­schlie­ßung kön­nen Ehe­paa­re die gemein­sa­me Ver­an­la­gung bean­tra­gen – was sich ins­be­son­de­re bei unter­schied­lich hohen Ein­kom­men posi­tiv auf die Steu­er­last aus­wir­ken kann. 

3. Ermä­ßig­ter Umsatz­steu­er­satz in der Gas­tro­no­mie 

Für gas­tro­no­mi­sche Betrie­be bleibt die Umsatz­steu­er ein Dau­er­the­ma. Prü­fen Sie, ob für Spei­sen im Haus oder außer Haus der ermä­ßig­te Satz gilt und ob alle Vor­ga­ben kor­rekt umge­setzt sind. Feh­ler in der Rech­nungs­stel­lung oder Kas­sen­füh­rung kön­nen teu­er wer­den. 

4. Weih­nachts­fei­er rich­tig pla­nen 

Auch betrieb­li­che Weih­nachts­fei­ern haben steu­er­li­che Gren­zen. Auf­wen­dun­gen bis zu 110 Euro pro Mit­ar­bei­ter blei­ben steu­er­frei – inklu­si­ve aller Neben­kos­ten. Wich­tig: Wird der Betrag über­schrit­ten, muss die gesam­te Zuwen­dung ver­steu­ert wer­den. Ach­ten Sie daher auf eine kla­re Doku­men­ta­ti­on der Kos­ten. 

5. Ver­trä­ge mit Ange­hö­ri­gen prü­fen 

Fami­li­en­be­trie­be soll­ten Miet‑, Arbeits- oder Dar­le­hens­ver­trä­ge regel­mä­ßig über­prü­fen. Die­se müs­sen inhalt­lich klar und fremd­üb­lich gestal­tet sein, um steu­er­lich aner­kannt zu wer­den. Ände­run­gen oder Anpas­sun­gen soll­ten schrift­lich fixiert und tat­säch­lich umge­setzt sein. 

6. Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag und Son­der­ab­schrei­bun­gen sichern 

Unter­neh­mer, die für das kom­men­de Jahr grö­ße­re Anschaf­fun­gen pla­nen, kön­nen schon jetzt den Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag nach § 7g EStG nut­zen. Dadurch las­sen sich bis zu 50% der geplan­ten Inves­ti­ti­ons­kos­ten bereits im aktu­el­len Jahr gewinn­min­dernd berück­sich­ti­gen. 

7. Geplan­te Aktiv­ren­te: Neue Rege­lun­gen im Blick behal­ten 

Für 2026 ist die Ein­füh­rung der soge­nann­ten „Aktiv­ren­te“ geplant – mit steu­er­li­chen Aus­wir­kun­gen auf Rent­ner, die wei­ter­ar­bei­ten möch­ten. Wer betrof­fen ist, soll­te sich früh­zei­tig bera­ten las­sen, um mög­li­che Steu­er- oder Bei­trags­er­hö­hun­gen zu ver­mei­den. 

8. Hand­wer­ker­bo­nus – auch im Aus­land 

Der Steu­er­bo­nus für Hand­wer­kerleis­tun­gen kann unter bestimm­ten Bedin­gun­gen auch für Arbei­ten im EU-Aus­land gel­ten, etwa bei Feri­en­im­mo­bi­li­en. Ent­schei­dend ist, dass eine ord­nungs­ge­mä­ße Rech­nung vor­liegt und die Zah­lung unbar erfolgt. 

9. Ehe­gat­ten-Arbeits­ver­hält­nis­se kor­rekt gestal­ten 

Wenn Ehe­part­ner im Betrieb mit­ar­bei­ten, muss der Ver­trag klar defi­niert, tat­säch­lich gelebt und fremd­üb­lich aus­ge­stal­tet sein. Nur dann erkennt das Finanz­amt die gezahl­ten Löh­ne als Betriebs­aus­ga­ben an. 

10. Ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen steu­er­lich gel­tend machen 

Das aktu­el­le BMF-Schrei­ben schafft mehr Klar­heit zur steu­er­li­chen För­de­rung ener­ge­ti­scher Maß­nah­men. Eigen­tü­mer kön­nen 20 % der Sanie­rungs­kos­ten über drei Jah­re ver­teilt gel­tend machen – sofern die Arbei­ten an selbst­ge­nutz­tem Wohn­raum durch­ge­führt wer­den. 

11. Inter­net­auf­tritt und Domains – Betriebs­aus­ga­be oder Pri­vat­ver­gnü­gen? 

Kos­ten für Domains, Home­page­er­stel­lung und Online-Mar­ke­ting sind in der Regel voll abzugs­fä­hi­ge Betriebs­aus­ga­ben, sofern sie der Unter­neh­mens­dar­stel­lung die­nen. Ach­ten Sie auf eine kla­re Tren­nung zu pri­va­ten Pro­jek­ten, um Kon­flik­te bei Betriebs­prü­fun­gen zu ver­mei­den. 

12. Frei­wil­li­ge Steu­er­erklä­rung prü­fen 

Auch wer nicht zur Abga­be ver­pflich­tet ist, kann von einer frei­wil­li­gen Steu­er­erklä­rung pro­fi­tie­ren. Rück­wir­kend sind bis zu vier Jah­re mög­lich – für 2021 also noch bis Ende 2025. Oft erge­ben sich durch nach­träg­li­che Wer­bungs­kos­ten oder Son­der­aus­ga­ben attrak­ti­ve Erstat­tun­gen. 

Fazit 

Das Jah­res­en­de bie­tet vie­le Mög­lich­kei­ten, steu­er­lich aktiv zu wer­den – sowohl für Unter­neh­mer als auch für Pri­vat­per­so­nen. Wer recht­zei­tig plant und prüft, kann bares Geld spa­ren und Gestal­tungs­spiel­räu­me opti­mal nut­zen.