STEUERERKLÄRUNGEN
Im Rahmen der steuerlichen Erklärungspflichten unterstützen wir unsere Mandanten nicht nur als Unternehmer.
Gerne betreuen wir auch vermögende Privatpersonen bei den Verpflichtungen, die sich aus einer breit gestreuten Vermögensanlage steuerlich ergeben. Selbstverständlich sind wir aber auch dann gerne für Sie da, wenn Sie „nur“ Ihre Lohnsteuer einmal jährlich wiederbekommen wollen.
Wir behalten alle steuerlichen Änderungen für Sie im Blick und prüfen alle Möglichkeiten die Steuerlast zu drücken. Die elektronische Übermittlung erfolgt durch uns über das DATEV Rechenzentrum.