STEUERERKLÄRUNGEN

Im Rah­men der steu­er­li­chen Erklä­rungs­pflich­ten unter­stüt­zen wir unse­re Man­dan­ten nicht nur als Unter­neh­mer.

Ger­ne betreu­en wir auch ver­mö­gen­de Pri­vat­per­so­nen bei den Ver­pflich­tun­gen, die sich aus einer breit gestreu­ten Ver­mö­gens­an­la­ge steu­er­lich erge­ben. Selbst­ver­ständ­lich sind wir aber auch dann ger­ne für Sie da, wenn Sie „nur“ Ihre Lohn­steu­er ein­mal jähr­lich wie­der­be­kom­men wol­len.

Wir behal­ten alle steu­er­li­chen Ände­run­gen für Sie im Blick und prü­fen alle Mög­lich­kei­ten die Steu­er­last zu drü­cken. Die elek­tro­ni­sche Über­mitt­lung erfolgt durch uns über das DATEV Rechen­zen­trum.