Antikorruptionsgesetz

– Risiken minimieren und rechtskonform handeln

Das Gesetz zur Bekämp­fung von Kor­rup­ti­on im Gesund­heits­we­sen hat die Anfor­de­run­gen an Koope­ra­tio­nen und Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen Heil­be­ru­fen und Unter­neh­men der Gesund­heits­bran­che deut­lich ver­schärft. Wir unter­stüt­zen Sie dabei, Ihr Haf­tungs­ri­si­ko zu mini­mie­ren und straf­recht­li­che Sank­tio­nen zu ver­mei­den, indem wir Sie zu den recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen rund um Kor­rup­ti­on und unzu­läs­si­ge Koope­ra­tio­nen bera­ten.

Compliance im Umgang mit Kooperationen und Verträgen

Das Anti­kor­rup­ti­ons­ge­setz betrifft nicht nur Koope­ra­tio­nen und Part­ner­schaf­ten, son­dern auch schein­bar unpro­ble­ma­ti­sche Ver­trä­ge oder klei­ne Gefäl­lig­kei­ten. Wir bera­ten Sie umfas­send zu den recht­li­chen Anfor­de­run­gen und hel­fen Ihnen, rechts­si­che­re Ver­trä­ge zu gestal­ten und unzu­läs­si­ge Gefäl­lig­kei­ten zu ver­mei­den. Ob bei der Zusam­men­ar­beit mit ande­ren Leis­tungs­er­brin­gern, Miet­ver­trä­gen oder Teil­nah­me an Ver­an­stal­tun­gen der Phar­ma­in­dus­trie – wir sor­gen dafür, dass Sie alle gesetz­li­chen Vor­ga­ben ein­hal­ten.

Typische Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Antikorruptionsgesetz:
  • Unsi­cher­hei­ten dar­über, wel­che Koope­ra­tio­nen und Ver­trä­ge zuläs­sig sind
  • Feh­len­de Trans­pa­renz bei Rabat­ten, Son­der­kon­di­tio­nen oder der Teil­nah­me an Ver­an­stal­tun­gen
  • Ver­ken­nung der Gefah­ren durch unbe­deu­ten­de Gefäl­lig­kei­ten oder Anrei­ze
  • Risi­ken bei der Betei­li­gung an Unter­neh­men oder der Durch­füh­rung von Stu­di­en im Gesund­heits­be­reich
Unsere Leistungen im Bereich Antikorruptionsgesetz:
  • Bera­tung zu Koope­ra­tio­nen mit ande­ren Leis­tungs­er­brin­gern oder Unter­neh­men im Gesund­heits­we­sen
  • Prü­fung und Gestal­tung von Miet­ver­trä­gen und Betei­li­gun­gen im Ein­klang mit dem Anti­kor­rup­ti­ons­ge­setz
  • Bera­tung zur Teil­nah­me an Tagun­gen, Kon­gres­sen oder Semi­na­ren der phar­ma­zeu­ti­schen Indus­trie
  • Recht­li­che Prü­fung von Rabat­ten und Son­der­kon­di­tio­nen sowie deren recht­li­cher Zuläs­sig­keit
  • Bera­tung zu Anwen­dungs­be­ob­ach­tun­gen, Stu­di­en und deren recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen
  • Recht­li­che Beglei­tung bei Spen­den und Spon­so­ring im Gesund­heits­we­sen
Ihr Haftungsrisiko – minimiert und rechtssicher

Ver­mei­den Sie Haf­tungs­ri­si­ken und straf­recht­li­che Sank­tio­nen, indem Sie Ihre Koope­ra­tio­nen und Ver­trä­ge nach den aktu­el­len gesetz­li­chen Vor­ga­ben gestal­ten. Wir hel­fen Ihnen, alle rele­van­ten Vor­schrif­ten zu beach­ten und Ihr Unter­neh­men oder Ihre Pra­xis rechts­si­cher zu füh­ren.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine umfassende Beratung zum Antikorruptionsgesetz.