Wann wird berechtigtes Nachfragen als Misstrauen wahrgenommen?
Kürzlich durfte ich einen vierstündigen Workshop mit Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräten sowie den Geschäftsführungen mehrerer Tochtergesellschaften eines Konzerns gestalten. Insgesamt 16 Teilnehmende diskutierten engagiert miteinander, brachten Erfahrungen aus ihrer Praxis ein und sorgten für einen lebendigen Austausch.
Besonders beeindruckt hat mich die Offenheit, mit der unterschiedliche Sichtweisen eingebracht und diskutiert wurden. Denn eines wurde schnell deutlich: Selbst dann, wenn alle Beteiligten ihre Aufgaben kennen, die gesetzlichen Vorgaben beachten und ihre Rollen verantwortungsvoll wahrnehmen, entstehen unterschiedliche Einschätzungen zu konkreten Situationen.
Genau dort beginnt aus meiner Sicht die wirklich spannende Arbeit.
In der Theorie lassen sich Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Abläufe oft gut beschreiben. Schwieriger wird es bei Fragen, auf die es keine eindeutigen Antworten gibt:
- Was genau bedeutet eigentlich „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsführung?
- Wodurch entsteht Vertrauen und wodurch wird es beschädigt?
- Wie geht man mit Situationen um, für die es keine klare Regelung gibt?
- Wie viel Information braucht ein Aufsichtsrat, um seiner Verantwortung gerecht zu werden?
- Und wann wird berechtigtes Nachfragen möglicherweise als Misstrauen wahrgenommen?
Gerade diese Fragen führten zu den intensivsten und wertvollsten Diskussionen.
Nach einem gemeinsamen Theorieblock haben wir anhand fiktiver Fallbeispiele unterschiedliche Perspektiven beleuchtet. Dabei wurde deutlich, dass dieselbe Situation je nach Rolle sehr unterschiedlich bewertet werden kann. Was für die Geschäftsführung als pragmatische Lösung erscheint, kann aus Sicht eines Aufsichtsrats Risiken bergen. Umgekehrt werden Entscheidungen von Aufsichtsgremien nicht immer in ihrer gesamten Intention wahrgenommen.
Die gemeinsame Teilnahme von Aufsichtsräten und Geschäftsführungen hat den Workshop deshalb enorm bereichert. Sie ermöglichte einen offenen Dialog über Erwartungen, Rollenverständnis und Zusammenarbeit. Nicht mit dem Ziel, immer einer Meinung zu sein, sondern um die jeweilige Perspektive besser zu verstehen.
Genau darin liegt für mich eine wesentliche Erkenntnis: Gute Gremienarbeit entsteht nicht allein durch die Einhaltung von Regeln. Sie entsteht dort, wo Menschen miteinander ins Gespräch kommen, unterschiedliche Sichtweisen respektieren und auch in komplexen Situationen tragfähige Lösungen entwickeln.
Die ausgesprochen positive Atmosphäre und die hohe Beteiligung aller Anwesenden haben mich einmal mehr darin bestärkt, dieses Thema weiterzuverfolgen. Denn die Qualität der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsführung entscheidet nicht nur über gute Sitzungen, sondern häufig auch über die Zukunftsfähigkeit einer Organisation.
Ich freue mich auf die nächsten Seminare und die vielen spannenden Diskussionen, die daraus entstehen werden. Die Anfrage für Inhouse-Seminare finden sie hier. Für Einzelpersonen bieten wir auch ein individuelles Aufsichtsräte-Coaching an. Hier können Sie das Vorgespräch dazu buchen.