Bild eines Einfamilienhauses.

Sehr geehr­te Damen und Her­ren,

der­zeit bekom­men wir von eini­gen Man­dan­ten Schrei­ben der Finanz­ver­wal­tung im Rah­men der Grund­steu­er­re­form mit dem Betreff „Erin­ne­rung an die Abga­be der Grund­steu­er­erklä­rung unter Andro­hung einer Schät­zung“ mit teil­wei­se gro­ßer Sor­ge wei­ter­ge­lei­tet. Auf die­sen Schrei­ben wird oft­mals die Abga­be der feh­len­den Grund­steu­er-erklä­rung für einen Garagen‑, Tief­ga­ra­gen- oder Car­port­stell­platz gefor­dert.
 
Sofern wir die Grund­steu­er­erklä­rung für Sie erstellt haben und Sie uns alle Daten ein­ge­reicht haben, wur­de der ggfs. vor­han­de­ne Garagen‑, Tief­ga­ra­gen- oder Car­port­stell­platz – sofern zutref­fend – im Rah­men der dazu­ge­hö­ri­gen Wohnung/ Haus
etc. mit dekla­riert, da es sich um eine wirt­schaft­li­che Ein­heit han­delt. Je nach Erklä­rungs­mo­dell der Bun­des­län­der war im Rah­men der wirt­schaft­li­chen Ein­heit die Flä­che des Garagen‑, Tief­ga­ra­gen- oder Car­port­stell­plat­zes mit einem Frei­be­trag abge­gol­ten. In die­sem Fall haben wir dem Finanz­amt geson­dert mit­ge­teilt, dass mit der Abga­be der Grund­steu­er­erklä­rung für die wirt­schaft­li­che Ein­heit „Wohnung/ Haus inkl. Garagen‑, Tief­ga­ra­gen- oder Car­port­stell­platz“ kei­ne sepa­ra­te Abga­be einer Erklä­rung
für das Ein­heits­wert­ak­ten­zei­chen des Garagen‑, Tief­ga­ra­gen- oder Car­port­stell­plat­zes erfolgt, son­dern die­ses mit in der Haupt­er­klä­rung dekla­riert ist.
 
Bei der Bear­bei­tung der Grund­steu­er­re­form sei­tens der Finanz­ver­wal­tung han­delt es sich um ein Mas­sen­ver­fah­ren mit über 35 Mio. Erklä­run­gen bun­des­weit. Die Finanz­ver­wal­tung kommt der­zeit mit der Bear­bei­tung der Grund­steu­er­erklä­run­gen nicht hin­ter­her. Sofern mit der Bear­bei­tung Ihrer Grund­steu­er­erklä­rung sei­tens des Finanz­am­tes noch nicht begon­nen wur­de, ist der von uns an die Finanz­ver­wal­tung mit­ge­teil­te Hin­weis, dass das Ein­heits­wert­ak­ten­zei­chen des Garagen‑, Tief­ga­ra­gen- oder Car­port­stell­platz zusam­men mit der dazu­ge­hö­ri­gen Wohnung/ Haus etc. dekla­riert wur­de, ver­mut­lich noch nicht
ent­spre­chend zur Kennt­nis genom­men worden.Somit wird von der IT der Finanz­ver­wal­tung von Amts wegen auf­grund des feh­len­den Erklä­rungs­ein­gangs des ent­spre­chen­den Ein­heits­wert­ak­ten­zei­chen des Garagen‑, Tief­ga­ra­gen- oder Car­port-stell­plat­zes eine Erin­ne­rung an die Steu­er­pflich­ti­gen ver­sen­det.
 
Sofern Sie ein sol­ches Schrei­ben erhal­ten, sen­den Sie uns die­ses bit­te kom­men­tar­los an die E‑Mail: grundsteuer@dr-schauer.de zu. Wir küm­mern uns um die wei­te­re Kor­re­spon­denz mit dem Finanz­amt. Sofern wir bis­her noch kei­ne Kennt­nis von dem Ein­heits­wert­ak­ten­zei­chen gehabt haben, kom­men wir geson­dert auf Sie zu.
 
Ger­ne ste­hen wir Ihnen jeder­zeit für wei­ter­ge­hen­de Fra­gen zu die­sem The­ma zur Ver­fü­gung, wen­den Sie sich hier­für ger­ne und jeder­zeit an uns! Über unse­re Zen­tra­le,
Tel. 08841 – 676970 wird Ihr Anlie­gen direkt an unse­re Exper­tin­nen und Exper­ten wei­ter­ge­ge­ben. Für Fra­gen ste­hen wir Ihnen ger­ne zur Ver­fü­gung.